Auszug aus der Sportordnung
§ 29 (7)
Bis zum 31.03. müssen die SpielerInnen aller Mannschaften namentlich
(Vorname, Nachname, Lizenznummer) an ligameldung@boule-nrw.de gemeldet
werden. Für diese Meldung ist das Meldeformular (ein entsprechendes Formular
ist der Sportordnung als Anlage beigefügt) zu verwenden. Sollten mehr
Spielerinnen / Spieler gemeldet werden als das Meldeformular erfassen kann,
so ist der Kopf des Formulars auszufüllen, die namentliche Meldung kann als
separate Anlage beigefügt werden.
§ 29 (8)
Wird eine Mannschaft nicht rechtzeitig namentlich gemeldet, so wird der
Verein zusätzlich mit einer Nachmeldegebühr in Höhe der gültigen Meldegebühr
belegt.
§ 29 (9)
Aus den Angaben „Name“, „Vorname“, „Lizenznummer“ und „Ligamannschaft“ wird
eine Liste erstellt, die im Internet veröffentlicht wird. Diese Liste dient
den LigakoordinatorInnen, den MannschaftsführerInnen und auch den
SpielerInnen selbst zur Feststellung der Spielberechtigung.
Änderungsmeldungen und Nachmeldungen von SpielerInnen, die noch für keine
Mannschaft gemeldet wurden, sind zulässig. Sie müssen spätestens 72 Stunden
vor dem Beginn des entsprechenden Spieltages an ligameldung@boule-nrw.de
gemeldet werden. Die Liste im Internet wird dann schnellstmöglich
entsprechend geändert. |