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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.

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Auszug aus der Sportordnung

§ 29 (7)
Bis zum 31.03. müssen die SpielerInnen aller Mannschaften namentlich (Vorname, Nachname, Lizenznummer) an ligameldung@boule-nrw.de gemeldet werden. Für diese Meldung ist das Meldeformular (ein entsprechendes Formular ist der Sportordnung als Anlage beigefügt) zu verwenden. Sollten mehr Spielerinnen / Spieler gemeldet werden als das Meldeformular erfassen kann, so ist der Kopf des Formulars auszufüllen, die namentliche Meldung kann als separate Anlage beigefügt werden.

§ 29 (8)
Wird eine Mannschaft nicht rechtzeitig namentlich gemeldet, so wird der Verein zusätzlich mit einer Nachmeldegebühr in Höhe der gültigen Meldegebühr belegt.

§ 29 (9)
Aus den Angaben „Name“, „Vorname“, „Lizenznummer“ und „Ligamannschaft“ wird eine Liste erstellt, die im Internet veröffentlicht wird. Diese Liste dient den LigakoordinatorInnen, den MannschaftsführerInnen und auch den SpielerInnen selbst zur Feststellung der Spielberechtigung. Änderungsmeldungen und Nachmeldungen von SpielerInnen, die noch für keine Mannschaft gemeldet wurden, sind zulässig. Sie müssen spätestens 72 Stunden vor dem Beginn des entsprechenden Spieltages an ligameldung@boule-nrw.de gemeldet werden. Die Liste im Internet wird dann schnellstmöglich entsprechend geändert.