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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
 

Einheitliche Oberbekleidung in der NRW-Liga und den Regionalligen

27.08.2009

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf § 34 (7) unserer Sportordnung hin:
„Die Spielerinnen und Spieler einer Mannschaft in der NRW-Liga und den Regionalligen müssen einheitliche Oberbekleidung tragen. Die Einschreibung zum Wettbewerb ist nur mit einheitlicher Oberbekleidung möglich.“

Da es beim letzten Spieltag der NRW-Liga zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Frage nach der „Einheitlichkeit“ gab, wird auf dem Verbandstag 2010 über eine genauere Definition dieser Einheitlichkeit abgestimmt werden. Bis dahin gilt unsere Veröffentlichung vom 22.05.2008:
„Die Teammitglieder müssen mindestens EIN einheitliches Kleidungsstück tragen. In der Regel wird das ein Poloshirt oder T-Shirt sein.“

Ob die Bekleidung einer Mannschaft dieser Anforderung genügt oder nicht, entscheidet der Schiedsrichter bzw. der Ligakoordinator bei der Einschreibung.

Jan Mensing
(für den Sportausschuss des BPV NRW)