Einheitliche Oberbekleidung in der NRW-Liga und den
Regionalligen
27.08.2009
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf § 34 (7) unserer
Sportordnung hin: „Die Spielerinnen und Spieler einer Mannschaft in der NRW-Liga und den
Regionalligen müssen einheitliche Oberbekleidung tragen. Die Einschreibung
zum Wettbewerb ist nur mit einheitlicher Oberbekleidung möglich.“
Da es beim letzten Spieltag der NRW-Liga zu Meinungsverschiedenheiten
hinsichtlich der Frage nach der „Einheitlichkeit“ gab, wird auf dem
Verbandstag 2010 über eine genauere Definition dieser Einheitlichkeit
abgestimmt werden. Bis dahin gilt unsere Veröffentlichung vom 22.05.2008: „Die Teammitglieder müssen mindestens EIN einheitliches Kleidungsstück
tragen. In der Regel wird das ein Poloshirt oder T-Shirt sein.“
Ob die Bekleidung einer Mannschaft dieser Anforderung genügt oder nicht,
entscheidet der Schiedsrichter bzw. der Ligakoordinator bei der
Einschreibung.