Hinweis und Appell für DM-Teilnehmer
|
09.06.2016 |
Der Sportausschuss bittet alle
Spieler, die mit ihren Teams unseren Landesverband bei Deutschen Meisterschaften
vertreten, sich während der gesamten Veranstaltung so zu verhalten, wie es in
einem sportlichen Wettkampf angemessen ist. Wir erwarten stets faires
Verhalten, Respekt und Sportsgeist im Umgang mit Gegnern, Offiziellen und
Zuschauern. Dazu gehört auch, sich von Alkohol weitestgehend fernzuhalten,
solange man noch Spiele auszutragen hat.
Es wird zurzeit geprüft, ob der vor
Ort verantwortliche Teamchef des BPV NRW ermächtigt ist, bei Zuwiderhandlungen
eigene Teams aus dem Wettbewerb zu nehmen.
Des Weiteren wird die „Richtlinie
Zuschüsse für Teilnehmer an einer Deutschen Meisterschaft“ so geändert, dass
(für im oben genannten Sinne) negativ auffallende Teams die Zuschüsse gestrichen
werden können.
Auch der Vorstand des BPV NRW wird es nicht hinnehmen,
wenn einzelne Spieler das Ansehen unseres Verbandes wiederholt beschädigen.
Wir wünschen allen 30 NRW-Teams ein tolles, erfolgreiches Wochenende in
Saarlouis bei der anstehenden DM Triplette. Viel Spaß, schöne Spiele und bringt
eine Menge Startplätze mit zurück nach NRW.
Team-Treffen In Saarlouis wird
Klaus Maciuga als Teamchef vor Ort sein. Klaus bittet alle Spieler, am Samstag
gegen 09:30 Uhr in der Nähe der Turnierleitung zu einem kurzen Treffen
zusammenzukommen.
Bernd Lubitz Sportwart BPV NRW (für den Sportausschuss)
Hier noch Auszüge aus den betreffenden Regelwerken
Auszug Sportordnung BPV
NRW
§ 3 |
Sportlicher Wettkampf und Fairness
|
§ 3 (1) |
Die Grundsätze eines nach Regeln
ausgetragenen sportlichen Wettkampfs und des fairen Verhaltens
untereinander sind für alle Beteiligten an sportlichen Veranstaltungen
unter der Verantwortung des BPV NRW maßgebend. |
§ 3 (2) |
Alle Beteiligten sollen sich mit
gegenseitigem Respekt begegnen. |
§ 3 (3) |
Alle Beteiligten sollen sich so
verhalten, dass sie zum Gelingen der Veran-staltungen beitragen. |
§ 3 (4) |
Auf die im Abschnitt „Disziplin“
des Internationalen Reglements enthalte-nen Bestimmungen wird
ausdrücklich hingewiesen. |
Auszug Internationales
Reglement Artikel 37 – Unsportlichkeiten Die Mannschaften, die ein Spiel
austragen und es dabei an Sportsgeist und Respekt gegenüber der Öffentlichkeit,
den Offiziellen oder dem Schiedsrichter fehlen lassen, werden vom Wettbewerb
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann zur Nichtwertung eventuell erzielter
Ergebnisse sowie zur Anwendung der in Artikel 38 vorgesehenen Maßnahmen führen.
|