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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
 

Ehrenamtsfreibetrag und Satzungsänderung

01.11.2009

Steuerlich ist es inzwischen möglich, im Rahmen des sogenannten Ehrenamtsfreibetrages (§ 3 Nr. 26a EStG) bestimmte Beträge steuerfrei an ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder zu zahlen.

Vereine, die davon Gebrauch machen wollen, müssen aber entsprechende Regelungen in Ihrer Satzung haben.
Haben sie diese nicht und zahlen trotzdem, so laufen sie Gefahr, Ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Die entsprechenden Satzungsregelungen müssen spätestens am 31.12.2010 wirksam werden.

Auf die beigefügten Schreiben , die weitere Einzelheiten enthalten, wird Bezug genommen.


Michael Fey
Vizepräsident BPV NRW