Auszug aus unserer Satzung BPV NRW
§ 8
§ 8 Verstöße gegen die Anti-Doping-Ordnung
Wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Ordnung können Sanktionen verhängt werden. Die Zuständigkeit für das
Sanktionsverfahren wird vom BPV NRW auf den Deutschen Pétanque-Verband (DPV)
übertragen, insbesondere auch die Befugnis zum Ausspruch von Sanktionen.
Alle Streitigkeiten werden nach der jeweils gültigen Anti-Doping-Ordnung (ADO)
des Deutschen Pétanque-Verbandes unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs,
auch für den einsteiligen Rechtsschutz entschieden. Die Verbandsmitglieder sind
verpflichtet, Entscheidungen des DPV anzuerkennen und umzusetzen.
Alle Details regelt die Anti-Doping-Ordnung des DPV
Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DPV - Fassung 24.10.2016

ANTI-DOPING
IM DPV Die Bekämpfung des Dopings ist satzungsgemäße Aufgabe des BPV NRW und
des DPV. Sie wird von den Mitgliedern des DPV – den Landesverbänden – ernsthaft
betrieben.
Dies betrifft alle Teilnehmer von Sportveranstaltungen des BPV NRW
und des DPV wie z. B. Liga-Spielbetrieb, Meisterschaften, Pokal-Spiele und auch
alle Kaderveranstaltungen.
NADA (Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland)
NADA Webseite
Nationaler Anti-Doping-Code 2015 der NADA
Medikamenten-Datenbank der NADA
NADA Formulare
Athletenplattform: Gemeinsam gegen Doping
Medizinische Ausnahmegenehmigunge TUE (Therapeutic Use Exemption)
WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur)
WADA Webseite
WADA - Code
Beauftragter Anti-Doping im DPV
Dale Smith
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