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LSB-Infos
Hier finden Sie aktuelle Informationen des
Landessportbundes Nordrhein-Westfalen
  Ehrenamt im Sport
Informationen des DOSB
Landessportbund Nordrhein-Westfalen
  DOSB - Ehrenamt im Sport

15.01.24 Bestandserhebung 2024: Wichtiger Hinweis!
Die Bestandserhebung ist umgezogen und seit Dezember in der „Sportorganisationsverwaltung“(SOV) zu finden. Aller Anfang ist schwer. Der Umzug hat ein paar Neuerungen mitgebracht und ein paar Schritte sind zu beachten. Bitte lesen Sie sich unbedingt die Hinweise zur Bestandserhebung 2024 auf Vibss.de durch und folgen Sie der dort hinterlegten Anleitung. So sollte die Bestandserhebung in der neuen Umgebung mühelos funktionieren. Sollte es dennoch Probleme geben, melden Sie sich bitte per Mail an


Hinweise zur Bestandserhebung auf Vibss.de
23.08.23 "Sportehrenamt überrascht"
Am 24. August 2023 heißt es wieder schnell sein! Wir starten mit der zweiten Bewerbungsrunde der Aktion #SPORTEHRENAMT ÜBERRASCHT!

Erneut werden 250 Überraschungspakete verteilt, mit denen die Vereine eine/n ehrenamtliche/n Vereinsheld*in ins Rampenlicht stellen können - egal in welcher Position oder mit welcher Aufgabe.

Über www.sportehrenamt.nrw darf jeder - im Landessportbund organisierte - Verein ein Überraschungspaket ordern, die Vergabe erfolgt nach dem Windhund-Prinzip.

Die Pakete sind gefüllt mit allen Dingen, die man für einen emotionalen Überraschungsmoment benötigt. Sie werden – nach erfolgreicher Bewerbung – in den ersten beiden Septemberwochen versandt. Der Überraschungstermin kann damit ab Mitte September geplant werden.

Aus allen Einsendungen lost der LSB NRW zusätzlich am Jahresende drei Vereine aus, die einen Wochenend-Aufenthalt mit bis zu 20 Personen im Sport- und Tagungszentrum Hachen gewinnen können.

Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder über Ihre Unterstützung bei der Bewerbung in den Vereinen, sowie bei den Überraschungsmomenten.

Die Aktion wird unterstützt durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Schnell sein & Antrag stellen
19.06.23 Das Land und der Landessportbund NRW fördern den Sport nach Corona- und Energiekrise in einem bisher noch nie dagewesenen Umfang.
Für folgende Förderprogramme wurden Fristen verlängert oder Budgets erhöht. Anträge sind noch möglich und lohnen sich für jeden Verein!

1. Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
Infos: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen
=> Anträge ÜL bis 23.06. verlängert!
Antrag: https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite


2. Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
Infos: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000x1000
2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport
Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen.
Antrag: https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite


3. Hilfe zur Energiekrise 2022/23
Infos: https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022-23
Die Kosten für Gas, Öl und Strom steigen signifikant an, die Inflationsrate kennt nur den Weg nach oben. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Vereinsfinanzen sowie den Vereinssport. Aufgrund der Energiekrise warnen der Deutsche Olympische Sportbund sowie der Landessportbund NRW die Politik vor einer möglichen Schließung von Schwimmbädern und anderen Sportstätten.
Das Land NRW hat die „Krisenhilfe Energie” über den 31. März 2023 hinaus bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.
Der Zeitraum, für den erhöhte Ausgaben für Strom, Wärme und/oder Nutzungsgebühren geltend gemacht werden können, umfasst den 1. April 2022 bis zum 31. Oktober 2023.
Eine Antragsstellung ist nun bis zum 30. November 2023 über das Förderportal des Landessportbunds NRW möglich.
Wichtiger Hinweis: Diese verlängerte Frist gilt ebenso für Anträge, die sich auf den ursprünglichen Billigkeitszeitraum (1. April 2022 – 31. März 2023) beziehen.
Antrag: https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite

4. ÜL-Offensive: 500,- für neue Lizenzen (NRW)
Infos: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/uebungsleiterinnen-offensive
=> Das sollten alle Vereine beantragen, aus denen Mitglieder an ÜL- oder Trainerausbildungen teilnehmen!


5. Extrazeit für Bewegung (Ferienfreizeit, …)
Infos: https://www.sportjugend.nrw/service/extrazeit
Antrag: https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite

Gerne geben wir Hilfestellungen zur Beantragung - auch telefonisch oder per ZOOM.
Bitte E-Mail an:
19.01.23 „ReStart – Sport bewegt Deutschland“
1000 € für 4000 Vereine und Sportvereinsschecks beim DOSB beantragen
Wollen Sie einen Schnuppertag für Ihren Verein veranstalten? Oder vermehrt in Kooperationen und Projekte investieren? Arbeiten Sie aktiv an der (Rück-)Gewinnung von Vereinsmitgliedern? Im Rahmen der zweiten Säule des DOSB-ReStart-Programms „starke Aktionen von starken Vereinen“ können ab dem 26. Januar 4000 Vereine 1000 € für Veranstaltungen, Kooperationen oder themenspezifische Projekte erhalten. Es sind Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde antragsberechtigt.

Ab dem 24. Januar können zudem Sportinteressierte sogenannte „Sportvereinsschecks“ in den Vereinen einlösen. Im Zuge der zweiten Säule stehen 150.000 Sportvereinsschecks zum Download zur Verfügung und können als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr eingelöst werden

Hier weitere Infos vom LSB NRW
13.12.22 BESTANDSERHEBUNG 2023
Ab sofort können Sie die Mitgliederzahlen zum 01.01.2023 für Ihren Sportverein online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28.02.2023 möglich. Nur Vereine, die sich daran beteiligen können Fördermittel und Leistungen des LSB und des BPV NRW bekommen!

Weitere Infos
23.06.22 TRIKOTTAG NRW 2022
Am 25. August 2022 rufen der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. und seine Sportjugend zum ersten Mal zum #TrikotTagNRW auf. Setzen Sie ein Zeichen für den Vereinssport! Motivieren Sie alle Sportvereinsmitglieder Werbung für ihren Sportverein zu machen, indem diese an dem Tag das Vereinstrikot, -Poloshirt oder den Trainingsanzug zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen und überall in der Öffentlichkeit tragen.
Zusätzlich kann jede*r am Gewinnspiel teilnehmen und einen von 30 Trikotsätzen unseres Sponsors owayo oder Spenden in Höhe von 400 Euro von unserem Unterstützer ARAG für den Verein gewinnen.
Notieren Sie sich den Termin am besten jetzt schon. Motivieren Sie vorab so viele Mitglieder wie möglich und zeigen Sie, dass Sport vereint.

Alle wichtigen Informationen zum TrikotTag NRW
13.01.22 BESTANDSERHEBUNG 2022 BIS 28. FEBRUAR MÖGLICH
Die Vereine können derzeit ihre Bestandserhebung wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2022 möglich.

Alle Informationen zur Bestandserhebung 2022 und zur Vereinsverwaltungssoftware
10.11.21 CORONAHILFE BREITENSPORT NRW
Bis zum 15.12.2021 können Sportvereine einen Antrag für die Coronahilfe Breitensport stellen. Voraussetzung ist, dass der antragstellende Verein Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist und im Jahr 2020 pandemiebedingt einen Mitgliederverlust erlitten hat. Der Mitgliederverlust ergibt sich aus der Differenz der zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 im Rahmen der LSB-Bestandserhebung gemeldeten Mitgliederzahlen. Das Land NRW kompensiert bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied. Der Antrag ist ausschließlich online über das LSB-Förderportal einzureichen.

Weitere Informationen
15.10.21 ERLEICHTERUNGEN FÜR VEREINE BIS ENDE AUGUST 2022 VERLÄNGERT
Mit dem COVID-19-Abmilderungsgesetz hatte der Gesetzgeber auf die pandemiebedingten Einschränkungen reagiert und Erleichterungen für Vereine geschaffen. Diese Erleichterungen waren zunächst bis zum Ende des Jahres 2021 befristet. Jetzt sind diese Regelungen bis zum 31. August 2022 verlängert worden. Gerade wenn es um Amtszeiten oder digitale Mitgliederversammlungen geht, eine wichtige Grundlage.

Weitere Informationen
18.07.21 NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG GÜLTIG
Mit der neuen Coronaschutzverordnung wird eine neue "Inzidenzstufe 0" eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. In Stufe 0 ist die Sportausübung drinnen und draußen ohne Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen, drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max. Hälfte der Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden Konzepten).

Weitere Informationen
17.03.21 PROGRAMM 1.000 X 1.000 GESTARTET
Das Landesprogramm "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" fördert Maßnahmen in sieben Schwerpunkten.

Auch im Jahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW Fördermittel für die Stärkung der Sportvereine zur Verfügung. Seit dem 15.03.2021 können die Anträge für die „Förderung der Übungsarbeit“ und das Landesprogramm „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“ über das Förderportal beantragt werden.

Weitere Informationen zu 1.000 x 1.000 und zum Förderportal
13.01.21 BESTANDSERHEBUNG 2021 BIS 28. FEBRUAR OFFEN
Ab sofort können Vereine die aktuellen Mitgliedszahlen (Bestandserhebung) wieder online über die Vereinsverwaltung an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten für 2021 ist bis zum 28. Februar 2021 möglich.

Alle Informationen zur Bestandserhebung 2021 für Vereine
18.12.20 LOCKDOWN AUCH IM ORGANISIERTEN SPORT
NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG AB 16.12.2020


Die neue CSchVO (zunächst gültig bis zum 10.01.2021) bringt weitere Einschränkungen für den organisierten Sport mit sich. Wörtlich heißt es:

„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fit-nessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“

Das bedeutet, dass ab sofort auch der (bisher noch erlaubte) Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist. Was weiterhin erlaubt und sonst zu beachten ist, haben wir für Sie bereitgestellt.

Weitere Informationen
23.10.20 Jetzt bewerben: SPORTVEREIN ALS GASTGEBER FÜR GROSSE
#SPORTEHRENAMT – NRW-TOUR 2021 GESUCHT

Buntes Programm an 30 Standorten geplant - Je 1.000 Euro Förderung winken
Im Rahmen seiner erfolgreichen Initiative #Sportehrenamt – sei dabei! will der Landessportbund Nordrhein-Westfalen noch mehr Menschen konkret aus der Zielgruppe 50+ für ein Engagement in den NRW-Sportvereinen begeistern. Dabei soll eine große Ehrenamtstour an 30 Standorten im kommenden Jahr helfen.

Zur Info
21.03.20 PROGRAMM 1.000 X 1.000 GESTARTET
Jetzt einen Förderantrag stellen

Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr zwei Millionen Euro zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Kooperation zwischen Sportverein und Schule, Integration, Inklusion, Sport der Älteren oder auch im Bereich Mädchen und Frauen im Sport.
Die Anträge können ab sofort direkt in unserem Förderportal eingereicht werden. Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.

Weitere Informationen zu 1.000 x 1.000 und zum Förderportal
14.05.19 DSGVO IM SPORTVEREIN
Ein journalistischer Reader

Fast ein Jahr ist die Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun her. Wieso also ein weiterer Leitfaden? Surfen Sie vom Inhaltsverzeichnis direkt in das Kapitel, welches für Sie relevant ist. Lotsen Sie sich selbst durch den journalistisch aufbereiteten gut verständlichen Reader zur DSGVO. Eine Rechtsberatung kann diese Textsammlung nicht sein, vielmehr eine verständliche Sammlung von „zu tun“ oder „lass es lieber“, die das Regelwerk mit sich bringt. Nach der ersten Erfahrung mit der DSGVO können wir Ihnen zwei Dinge mitgeben: Keine Panik. Aber tun Sie es!

DSGVO im Sportverein - Ein journalistischer Reader
10.04.19 ZENTRALE VEREINSMANAGEMENT-ANGEBOTE 2019

Einen Verein aus dem Bauch heraus führen, nur mit gesundem Menschenverstand? Das ist 2019 nicht mehr möglich. Zu komplex sind die Anforderungen an das Fachwissen, aber auch an die eigene Führungskompetenz.

Wie die Führungskräfte eines Vereins auf aktuelle Themen und die täglichen Herausforderungen reagieren können, vermitteln unsere Qualifizierungsangebote. Hier werden nicht nur Grundlagenwissen zu speziellen Themenbereichen des Vereinsmanagements vermittelt. Handlungskompetenzen und Persönlichkeitsmerkmale der Teilnehmenden werden gestärkt und in Vereinssituationen angewendet. Die Vereinsmitarbeiter/-innen können untereinander von Erfahrungen anderer profitieren und ein wertvolles Netzwerk aufbauen.

Alle Qualifizierungsangebote sowie weitere aktuelle Informationen zum Vereinsmanagement erhaltet Ihr mit der Broschüre Vereinsmanagement 2019 in der Anlage.

Broschüre Vereinsmanagement 2019
26.01.19 BESTANDSERHEBUNG 2019 NOCH BIS FEBRUAR OFFEN

Noch bis zum 28. Februar 2019 können Vereine ihre Bestandserhebung online beim Landessportbund NRW melden. Schon gewusst? Viele Vereine greifen bereits auf eine Verwaltungssoftware zurück, mit der die Angaben ganz einfach in die Bestandserhebung importiert werden. Welche Programme über die entsprechende Schnittstelle verfügen, haben wir auf unserer Webseite zusammengestellt.

Alle Informationen zur Bestandserhebung 2019
07.01.19 FÜHRUNGSOFFENSIVE – FRAUEN FÜR DEN SPORT
Einladung zum WS „Stress- und Zeitmanagement“ am 17.01.2019 in Duisburg

Zur Info
16.11.18 WEIHNACHTSFEIERN IM SPORTVEREIN

Alle Jahre wieder: Weihnachtsfeiern gehören traditionell zu den beliebtesten Festen in einem Sportverein. Sie bringen Jung und Alt zusammen und bieten nicht nur die Gelegenheit, das Vereinsjahr in geselliger Atmosphäre ausklingen zu lassen, sondern auch langjährige Mitglieder mit einem Geschenk zu ehren oder das Engagement der ehrenamtlich Tätigen und die Arbeit hauptberuflicher Mitarbeiter/-innen mit einer Aufmerksamkeit zu würdigen. Wir haben einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, die für die Gestaltung Ihrer Weihnachtsfeier hilfreich sein können.

30 kleine Tipps und Ideen für die Weihnachtsfeier im Verein
Abkommen des DOSB zu Musiknutzung und GEMA-Gebühren
Weihnachtsgrüße: Sprüche und Beispiele
Alternative zur klassischen Weihnachtsfeier
Aufmerksamkeiten, kleine Geschenke und Gemeinnützigkeitsrecht
Versicherungsschutz für Helfer/-innen bei Vereinsfesten

18.10.18 BILDRECHTE BEI WETTKÄMPFEN

Wann muss für Personenfotos eine Einverständniserklärung eingeholt werden und welche Ausnahmen gibt es? Wie ist es mit Fotos von Wettkämpfen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen im Sport? Solche Fragen beschäftigen immer wieder jeden Verein. Den rechtlichen Rahmen zur ihrer Beantwortung liefert zwar das Kunsturhebergesetz, doch hat auch hier die DSGVO für Verunsicherung gesorgt. Der Schwimmverband NRW und seine Schwimmjugend haben deshalb vor dem Hintergrund des neuen Datenschutzrechts die wichtigsten Regelungen zu Bildrechten verständlich zusammengefasst. Das zum Download bereitgestellte Merkblatt enthält auch Muster für Einverständniserklärungen und gilt sinngemäß für Vereine aller Sportarten.

Merkblatt zu "Bildrechten im Schwimmverein und auf Wettkämpfen" hier herunterladen
25.09.18 SGVO: FRAGEN UND ANTWORTEN FÜR SPORTVEREINE

Die Datenschutzgrundverordung (DSGVO) beschäftigt weiterhin die Vereine in NRW. Unsere Vereinsberatungs-Experten bei VIBSS haben eine FAQ-Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Darin werden Fragen zu Bildrechten, zur Datenweitergabe von Wettkampfergebnissen, zur Satzung, zum Einsatz von WhatsApp u.v.m. beantwortet.

FAQ-Liste zur DSGVO
18.04.18 ÄNDERUNGEN IM EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZRECHT

Das europäische Datenschutzrecht wird vereinheitlicht: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen.

Neben den ausreichenden Informationen sind auch verschiedene Musterschreiben zu finden.

Weitere Informationen beim LSB NRW
27.03.18 STEUERERKLÄRUNG FÜR EHRENAMTLICH TÄTIGE

Wer als Übungsleiter/-in oder in einer anderen Funktion ehrenamtlich tätig ist und dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung erhält, muss seine Steuererklärung seit dem 01.01.2018 mit einer digitalen Authentifizierung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Zwar bleiben wie bisher für ehrenamtlich Tätige über den sog. Ehrenamtsfreibetrag 720 € und für Übungsleiter/-innen über den sog. Übungsleiterfreibetrag 2.400 € im Jahr steuerfrei. Dennoch ist es jetzt verpflichtend, an dem authentifizierten Verfahren teilzunehmen. Da für die digitale Authentifizierung zuvor eine Registrierung bei der Finanzverwaltung unter www.elster.de erforderlich ist, kann dieses einige Tage dauern. Daher empfiehlt es sich, nicht zu lange damit zu warten.

Weitere Informationen beim LSB NRW

 

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