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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
Der Verband

Neumitgliedschaft im BPV NRW

 

Neue Mitglieder sind im Boule und Pétanque Verband NRW e.V. (BPV NRW) herzlich willkommen.

Verbandsmitglied kann jeder Verein werden, der im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen den Pétanquesport oder eine verwandte Sportart (z.B. Boule Lyonaise, Jeu Provençal, Boccia) betreibt, dessen Zweck mit dieser Satzung vereinbar und der im Sinne der einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung gemeinnützig ist.

Ein Aufnahmeantrag ist mittels des dafür vorgesehenen Vordruckes im Excel-Format oder im PDF-Format unter Beifügung der darin beschriebenen erforderlichen Unterlagen schriftlich an den Vorstand des BPV NRW zu richten und zwar über die Geschäftsstelle:


Geschäftsstelle BPV NRW
Sebastian Brockfeld
Alteraugenstraße 4
59457 Werl
 02922 - 92 77 915
Bankverbindung
Bank Kreissparkasse Köln
IBAN DE03 3705 0299 0137 2810 64
BIC COKSDE33

 

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen eine Ablehnung ist der Einspruch gegeben, über den der Verbandstag endgültig entscheidet.

Die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverpflichtungen an den BPV NRW sind in der Finanzordnung fixiert.

Bei einer Aufnahme eines neuen Mitgliedsvereines fällt zunächst eine Aufnahmegebühr für neue Vereine/Abteilungen in Höhe von einmalig 50,00 € an.

Für Pétanquesport treibende Vereine gelten darüber hinaus derzeit folgende Beitragssätze (je Kalenderjahr):

Je Erwachsener / Erwachsene mit Lizenz 33,00 €
Je Erwachsener / Erwachsene ohne Lizenz 3,00 €
Je Jugendlicher / Jugendliche bis 18 Jahren mit Lizenz 2,00 €
Je Jugendlicher / Jugendliche bis 18 Jahren ohne Lizenz 0,00 €
Grundbeitrag je Verein 50,00 €

Da der BPV NRW Mitglied im Landessportbund NRW (LSB) ist, werden die Mitgliedsvereine des BPV NRW ihrerseits in dessen System mit einbezogen.

Dadurch werden dann in den über den LSB relevanten Organisationen weitere Zahlungsverpflichtungen relevant.

Hinzu kommen ggf. Mitgliedsbeiträge des für den Vereinssitz jeweils zuständigen Sportbund (z.B. Kreissportbund), die jeweils dort erfragt werden müssen.

 

Verstanden
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