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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
Kontakte

Prävention sexualisierter Gewalt - Kinder- und Jugendschutz


Ansprechpartnerin
Melanie Dyrla
 0177 - 30 63 377
Ansprechpartner
Andreas Thon
 0152 - 22 64 25 34

Wesentliche Werte des Sports sind in der Satzung des BPV NRW verankert und im Ethik-Code ausführlicher beschrieben.

Die sexualisierte Gewalt ist ein besonders sensibler Bereich, der auch Boule- und Pétanque-Vereine betreffen kann. Es geht vor allem um den Schutz vor sexueller Gewalt bei Kindern und Jugendlichen, aber auch im Erwachsenenbereich. Der Begriff der „sexualisierten Gewalt“ ist weitreichend definiert als „alle sexualisierten Übergriffen durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt“. Sehr niederschwellig fängt sexualisierte Gewalt schon bei sexistischen Witzen, bei anzüglichen Bemerkungen, Exhibitionismus und Voyeurismus an und reicht bis zu pornographischen Abbildungen oder das unerwünschte Berühren intimer Körperbereiche. Das kann auch beim kontaktfreien Kugelsport geschehen.

Das Thema „Kindeswohl“ ist in allen Sportvereinen ein zentrales Anliegen und "wir dulden im Sport keine sexualisierte Gewalt". Das unterstützen auch das Land NRW und der Landessportbund NRW:

Schweigen schützt die Falschen! Schweigen schützt die Falschen!
LSB-NRW LSB-NRW

Daher erarbeiten wir im engen Zusammenhang mit dem Landessportbund NRW ein Schutzkonzept, dessen Hauptaugenmerk auf dem Schutz der Kinder und Jugendlichen liegt, aber für alle Gültigkeit hat.

Ein wesentlicher Bestandteil: Ab 2025 werden alle Vorstandsmitglieder ebenso wieder Jugendvorstand und von uns unterstützte Trainer/innen im Bereich der Jugend ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für alle weiteren ÜbungsleiterInnen und für alle MitarbeiterInnen im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen, ist die Unterzeichnung des Ehrenkodex verpflichtend.

Die Jugend hat mit Melanie Dyrla und Andreas Thon zwei Beauftragte unterschiedlichen Geschlechts gewählt.

Diese stehen jedem als Ansprechperson bei Fragen sexueller bzw. interpersoneller Gewalt zur Verfügung.

Nähere Informationen zu unserem Schutzkonzepten und weiteren Entwicklungen werden wir hier immer zeitnah veröffentlichen.

Was kann/ muss ein Verein zur Prävention tun?
Grundlage ist eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema – oft wird es verdrängt oder totgeschwiegen. Der Verein sollte sich seiner Verantwortung für die „Schutzbefohlenen“ (Kinder und Jugendliche), aber auch den anderen Vereinsmitgliedern gegenüber, bewusst sein. In der Vereinssatzung kann ein entsprechender Passus platziert werden, ein Ansprechpartner im Verein kann benannt werden, Vertraulichkeit zugesichert und wenn sich ein Verdacht erhärtet externe Hilfe hinzugenommen werden.

Verstöße sollten sofort und ohne Ausnahme geahndet werden! Oft hilft schon ein ernstes Gespräch. Wenn Sie einmal nicht mehr weiterwissen, wenden Sie sich bitte direkt an den Beauftragten!

Qualitätsbündnis des LSB
Ein Verein kann auch dem Qualitätsbündnis gegen sexualisierte Gewalt im Sport beitreten.

Was tun im Ernstfall?
Bei einem Verdacht auf sexuelle Übergriffe oder bei Anschuldigungen gegen eine Person wird es kritisch. Denn neben dem Opferschutz (höchste Priorität) gilt ja auch immer der Schutz des vermeintlichen Täters so lange, bis ein Übergriff bewiesen ist. Wir empfehlen deshalb dringend nicht selber tätig zu werden, sondern sich an unsere Beauftragten zu wenden. Zusätzlich steht die Expertin des Landessportbundes NRW gerne zur Verfügung:
Frau Dorota Sahle
Tel.: 0203 7381847
Mail:

Sandra Pahl
Präsidentin BPV NRW

 

 

Verstanden
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