05.01.25 |
Bestandserhebung 2025 ab
6. Januar
Die Meldung zur Bestandserhebung 2025 wird im Zeitraum 6.
Januar 2025 bis 13. März 2025 stattfinden. Die angegebenen
Mitgliederzahlen bilden die Grundlage für die Beitragsrechnung der
Sportversicherung. Zudem ist sie Voraussetzung für die Gewährung von
Fördermitteln durch den Landessportbund NRW und gibt Auskunft über
die Sportentwicklung in NRW. Die Erfassung erfolgt in der
Sportorganisationsverwaltung. Für die Anmeldung wurden im
vergangenen Jahr personalisierte Zugänge eingerichtet. Kontaktdaten
für Rückfragen finden Sie auf VIBSS-Online.
Bestandserhebung auf Vibss.de |
05.04.24 |
1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Für das Förderprogramm 1000x1000 stellt
das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr 1,25 Mio.
Euro zur Verfügung.
Ab dem 4. April 2024
können Sie den Antrag im
Förderportal des Landessportbundes
NRW erfassen. Die Anträge werden nach dem Windhundprinzip bearbeitet
und bewilligt. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die die
Doppelmitgliedschaft erfüllen und vom Finanzamt als gemeinnützig
anerkannt sind.
In Absprache mit der Staatskanzlei des
Landes NRW gelten in diesem Jahr folgende Förderschwerpunkte:
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Integration
- Inklusion
- Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
- Sport der Älteren
- Der Sportverein gegen Einsamkeit
- Gesundheitssport
- Nachhaltigkeit im Sport(verein)
Eine Übersicht von beispielhaften Maßnahmen finden Sie auf
unserem Internetauftritt.
Auch in diesem Jahr ist
der Schwerpunkt „Reha-Sport“ im Förderkatalog enthalten. Es ist
möglich, auch solche Angebote über das Programm zu fördern, die
nicht zertifiziert sind. Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich
auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine
Förderung.
Bei Rückfragen zur Antragstellung wenden
Sie sich gerne an die Kolleg*innen aus dem Team Förderprogramme,
Tel. 0203 7381-900 oder per E-Mail an
Weitere Infos |
15.01.24 |
Bestandserhebung 2024: Wichtiger Hinweis!
Die Bestandserhebung ist umgezogen und seit Dezember in der
„Sportorganisationsverwaltung“(SOV) zu finden. Aller Anfang ist
schwer. Der Umzug hat ein paar Neuerungen mitgebracht und ein paar
Schritte sind zu beachten. Bitte lesen Sie sich unbedingt die
Hinweise zur Bestandserhebung 2024 auf Vibss.de durch und folgen Sie
der dort hinterlegten Anleitung. So sollte die Bestandserhebung in
der neuen Umgebung mühelos funktionieren. Sollte es dennoch Probleme
geben, melden Sie sich bitte per Mail an
Hinweise zur Bestandserhebung auf Vibss.de |
23.08.23 |
"Sportehrenamt überrascht"
Am 24. August 2023 heißt es wieder schnell sein!
Wir starten mit der zweiten Bewerbungsrunde der Aktion
#SPORTEHRENAMT ÜBERRASCHT!
Erneut werden 250
Überraschungspakete verteilt, mit denen die Vereine eine/n
ehrenamtliche/n Vereinsheld*in ins Rampenlicht stellen können - egal
in welcher Position oder mit welcher Aufgabe.
Über www.sportehrenamt.nrw darf jeder - im Landessportbund
organisierte - Verein ein Überraschungspaket ordern, die Vergabe
erfolgt nach dem Windhund-Prinzip.
Die Pakete sind gefüllt
mit allen Dingen, die man für einen emotionalen Überraschungsmoment
benötigt. Sie werden – nach erfolgreicher Bewerbung – in den ersten
beiden Septemberwochen versandt. Der Überraschungstermin kann damit
ab Mitte September geplant werden.
Aus allen Einsendungen
lost der LSB NRW zusätzlich am Jahresende drei Vereine aus, die
einen Wochenend-Aufenthalt mit bis zu 20 Personen im Sport- und
Tagungszentrum Hachen gewinnen können.
Wir freuen uns auch in
diesem Jahr wieder über Ihre Unterstützung bei der Bewerbung in den
Vereinen, sowie bei den Überraschungsmomenten.
Die Aktion wird unterstützt durch die Staatskanzlei des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Schnell sein & Antrag stellen |
19.06.23 |
Das Land und der Landessportbund NRW fördern den Sport nach Corona-
und Energiekrise in einem bisher noch nie dagewesenen Umfang. Für
folgende Förderprogramme wurden Fristen verlängert oder Budgets
erhöht. Anträge sind noch möglich und lohnen sich für jeden Verein!
1. Förderung der
Übungsarbeit in Sportvereinen Infos:
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen
=> Anträge ÜL bis 23.06. verlängert! Antrag:
https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite
2. Landesprogramm
1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein Infos:
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000x1000
2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023 stellt die
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW
auch im Jahr 2023 wieder zur Förderung des Engagements der
Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die
Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt
und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen
Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund
(Doppelmitgliedschaft) sind. Förderfähig sind Maßnahmen der
Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt
werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht
Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2023 gelten
folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus
den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Antrag:
https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite
3. Hilfe zur
Energiekrise 2022/23 Infos:
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022-23 Die Kosten
für Gas, Öl und Strom steigen signifikant an, die Inflationsrate
kennt nur den Weg nach oben. Das hat erhebliche Konsequenzen für die
Vereinsfinanzen sowie den Vereinssport. Aufgrund der Energiekrise
warnen der Deutsche Olympische Sportbund sowie der Landessportbund
NRW die Politik vor einer möglichen Schließung von Schwimmbädern und
anderen Sportstätten. Das Land NRW hat die „Krisenhilfe Energie”
über den 31. März 2023 hinaus bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.
Der Zeitraum, für den erhöhte Ausgaben für Strom, Wärme und/oder
Nutzungsgebühren geltend gemacht werden können, umfasst den 1. April
2022 bis zum 31. Oktober 2023. Eine Antragsstellung ist nun bis
zum 30. November 2023 über das Förderportal des Landessportbunds NRW
möglich. Wichtiger Hinweis: Diese verlängerte Frist gilt ebenso
für Anträge, die sich auf den ursprünglichen Billigkeitszeitraum (1.
April 2022 – 31. März 2023) beziehen. Antrag:
https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite
4. ÜL-Offensive: 500,- für
neue Lizenzen (NRW) Infos:
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/uebungsleiterinnen-offensive
=> Das sollten alle Vereine beantragen, aus denen Mitglieder an ÜL-
oder Trainerausbildungen teilnehmen!
5. Extrazeit für Bewegung
(Ferienfreizeit, …) Infos:
https://www.sportjugend.nrw/service/extrazeit
Antrag:
https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite
Gerne
geben wir Hilfestellungen zur Beantragung - auch telefonisch oder
per ZOOM. Bitte E-Mail an: |
19.01.23 |
„ReStart – Sport bewegt Deutschland“
1000 € für 4000 Vereine und Sportvereinsschecks beim DOSB
beantragen Wollen Sie einen Schnuppertag für Ihren
Verein veranstalten? Oder vermehrt in Kooperationen und Projekte
investieren? Arbeiten Sie aktiv an der (Rück-)Gewinnung von
Vereinsmitgliedern? Im Rahmen der zweiten Säule des
DOSB-ReStart-Programms „starke Aktionen von starken Vereinen“ können
ab dem 26. Januar 4000 Vereine 1000 € für Veranstaltungen,
Kooperationen oder themenspezifische Projekte erhalten. Es sind
Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde antragsberechtigt.
Ab dem 24. Januar können zudem
Sportinteressierte sogenannte „Sportvereinsschecks“ in den Vereinen
einlösen. Im Zuge der zweiten Säule stehen 150.000
Sportvereinsschecks zum Download zur Verfügung und können als
Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr eingelöst
werden
Hier weitere Infos vom LSB NRW |
13.12.22 |
BESTANDSERHEBUNG 2023
Ab sofort können Sie die Mitgliederzahlen zum 01.01.2023 für Ihren
Sportverein online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung
der Daten ist bis zum 28.02.2023 möglich.
Nur Vereine, die sich daran beteiligen können Fördermittel und
Leistungen des LSB und des BPV NRW bekommen!
Weitere Infos |
23.06.22 |
TRIKOTTAG NRW 2022
Am 25. August 2022 rufen der
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. und seine Sportjugend zum
ersten Mal zum #TrikotTagNRW auf. Setzen Sie ein Zeichen für den
Vereinssport! Motivieren Sie alle Sportvereinsmitglieder Werbung für
ihren Sportverein zu machen, indem diese an dem Tag das
Vereinstrikot, -Poloshirt oder den Trainingsanzug zur Arbeit, zur
Schule, zum Einkaufen und überall in der Öffentlichkeit tragen.
Zusätzlich kann jede*r am Gewinnspiel teilnehmen und einen von 30
Trikotsätzen unseres Sponsors owayo oder Spenden in Höhe von 400
Euro von unserem Unterstützer ARAG für den Verein gewinnen. Notieren Sie sich den Termin am besten jetzt
schon. Motivieren Sie vorab so viele Mitglieder wie möglich und
zeigen Sie, dass Sport vereint.
Alle wichtigen Informationen zum TrikotTag NRW |
13.01.22 |
BESTANDSERHEBUNG 2022 BIS 28. FEBRUAR MÖGLICH
Die Vereine können derzeit ihre Bestandserhebung wieder online an
den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum
28. Februar 2022 möglich.
Alle
Informationen zur Bestandserhebung 2022 und zur Vereinsverwaltungssoftware |
10.11.21 |
CORONAHILFE BREITENSPORT NRW
Bis zum 15.12.2021 können Sportvereine einen Antrag für die
Coronahilfe Breitensport stellen. Voraussetzung ist, dass der
antragstellende Verein Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des
Landessportbundes NRW ist und im Jahr 2020 pandemiebedingt einen
Mitgliederverlust erlitten hat. Der Mitgliederverlust ergibt sich
aus der Differenz der zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 im Rahmen
der LSB-Bestandserhebung gemeldeten Mitgliederzahlen. Das Land NRW
kompensiert bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied. Der Antrag ist
ausschließlich online über das LSB-Förderportal einzureichen.
Weitere
Informationen |
15.10.21 |
ERLEICHTERUNGEN FÜR VEREINE BIS ENDE AUGUST 2022 VERLÄNGERT
Mit dem COVID-19-Abmilderungsgesetz hatte der Gesetzgeber auf die
pandemiebedingten Einschränkungen reagiert und Erleichterungen für
Vereine geschaffen. Diese Erleichterungen waren zunächst bis zum
Ende des Jahres 2021 befristet. Jetzt sind diese Regelungen bis zum
31. August 2022 verlängert worden. Gerade wenn es um Amtszeiten oder
digitale Mitgliederversammlungen geht, eine wichtige Grundlage.
Weitere
Informationen |
18.07.21 |
NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG GÜLTIG
Mit der neuen Coronaschutzverordnung wird eine neue "Inzidenzstufe
0" eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten,
die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder
weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der
bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der
Coronavirus-Pandemie. In Stufe 0 ist die Sportausübung drinnen und
draußen ohne Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden
nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen,
drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max. Hälfte der
Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden
Konzepten).
Weitere
Informationen |
17.03.21 |
PROGRAMM 1.000 X 1.000 GESTARTET
Das Landesprogramm "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" fördert Maßnahmen in sieben Schwerpunkten.
Auch im
Jahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW Fördermittel für
die Stärkung der Sportvereine zur Verfügung. Seit dem 15.03.2021
können die Anträge für die „Förderung der Übungsarbeit“ und das
Landesprogramm „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“ über
das Förderportal beantragt werden.
Weitere
Informationen zu 1.000 x 1.000 und zum Förderportal |
13.01.21 |
BESTANDSERHEBUNG 2021 BIS 28. FEBRUAR OFFEN
Ab sofort können Vereine die aktuellen Mitgliedszahlen
(Bestandserhebung) wieder online über die Vereinsverwaltung an den
Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten für 2021 ist bis
zum 28. Februar 2021 möglich.
Alle
Informationen zur Bestandserhebung 2021 für Vereine |
18.12.20 |
LOCKDOWN AUCH IM ORGANISIERTEN SPORT NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG AB 16.12.2020
Die neue CSchVO (zunächst gültig bis zum 10.01.2021) bringt
weitere Einschränkungen für den organisierten Sport mit sich.
Wörtlich heißt es:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und
in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fit-nessstudios,
Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang
zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung
von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum
Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“
Das bedeutet, dass
ab sofort auch der (bisher noch erlaubte) Individualsport (z. B.
Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen
verboten ist. Was weiterhin erlaubt und sonst zu beachten ist, haben
wir für Sie bereitgestellt.
Weitere Informationen |
23.10.20 |
Jetzt bewerben: SPORTVEREIN ALS GASTGEBER FÜR GROSSE
#SPORTEHRENAMT – NRW-TOUR 2021 GESUCHT
Buntes Programm an 30 Standorten geplant - Je 1.000 Euro
Förderung winken Im Rahmen seiner erfolgreichen
Initiative #Sportehrenamt – sei dabei! will der Landessportbund
Nordrhein-Westfalen noch mehr Menschen konkret aus der Zielgruppe
50+ für ein Engagement in den NRW-Sportvereinen begeistern. Dabei
soll eine große Ehrenamtstour an 30 Standorten im kommenden Jahr
helfen.
Zur
Info
|
21.03.20 |
PROGRAMM 1.000 X 1.000 GESTARTET
Jetzt einen Förderantrag stellen
Das Land
NRW stellt auch in diesem Jahr zwei Millionen Euro zur Förderung des
gesellschaftlichen Engagements der Sportvereine zur Verfügung.
Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in den Bereichen
Kooperation zwischen Sportverein und Schule, Integration, Inklusion,
Sport der Älteren oder auch im Bereich Mädchen und Frauen im Sport.
Die Anträge können ab sofort direkt in unserem Förderportal
eingereicht werden. Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig,
da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.
Weitere
Informationen zu 1.000 x 1.000 und zum Förderportal |
14.05.19 |
DSGVO IM SPORTVEREIN
Ein journalistischer Reader
Fast ein
Jahr ist die Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
nun her. Wieso also ein weiterer Leitfaden? Surfen Sie vom
Inhaltsverzeichnis direkt in das Kapitel, welches für Sie relevant
ist. Lotsen Sie sich selbst durch den journalistisch aufbereiteten
gut verständlichen Reader zur DSGVO. Eine Rechtsberatung kann diese
Textsammlung nicht sein, vielmehr eine verständliche Sammlung von
„zu tun“ oder „lass es lieber“, die das Regelwerk mit sich bringt.
Nach der ersten Erfahrung mit der DSGVO können wir Ihnen zwei Dinge
mitgeben: Keine Panik. Aber tun Sie es!
DSGVO
im Sportverein - Ein journalistischer Reader |
10.04.19 |
ZENTRALE VEREINSMANAGEMENT-ANGEBOTE 2019
Einen Verein aus dem Bauch heraus führen, nur mit gesundem
Menschenverstand? Das ist 2019 nicht mehr möglich. Zu komplex sind
die Anforderungen an das Fachwissen, aber auch an die eigene
Führungskompetenz.
Wie die
Führungskräfte eines Vereins auf aktuelle Themen und die täglichen
Herausforderungen reagieren können, vermitteln unsere Qualifizierungsangebote.
Hier werden nicht nur Grundlagenwissen zu speziellen Themenbereichen des
Vereinsmanagements vermittelt. Handlungskompetenzen und Persönlichkeitsmerkmale
der Teilnehmenden werden gestärkt und in Vereinssituationen angewendet. Die
Vereinsmitarbeiter/-innen können untereinander von Erfahrungen anderer
profitieren und ein wertvolles Netzwerk aufbauen.
Alle
Qualifizierungsangebote sowie weitere aktuelle Informationen zum
Vereinsmanagement erhaltet Ihr mit der Broschüre Vereinsmanagement 2019 in der
Anlage.
Broschüre Vereinsmanagement 2019 |
26.01.19 |
BESTANDSERHEBUNG 2019 NOCH BIS FEBRUAR OFFEN
Noch bis zum 28. Februar 2019 können
Vereine ihre Bestandserhebung online beim Landessportbund NRW
melden. Schon gewusst? Viele Vereine greifen bereits auf eine
Verwaltungssoftware zurück, mit der die Angaben ganz einfach in die
Bestandserhebung importiert werden. Welche Programme über die
entsprechende Schnittstelle verfügen, haben wir auf unserer Webseite
zusammengestellt.
Alle
Informationen zur Bestandserhebung 2019 |
07.01.19 |
FÜHRUNGSOFFENSIVE – FRAUEN FÜR DEN
SPORT
Einladung zum WS „Stress- und Zeitmanagement“ am 17.01.2019 in Duisburg
Zur
Info
|
16.11.18 |
WEIHNACHTSFEIERN IM SPORTVEREIN
Alle Jahre wieder: Weihnachtsfeiern gehören
traditionell zu den beliebtesten Festen in einem Sportverein. Sie
bringen Jung und Alt zusammen und bieten nicht nur die Gelegenheit,
das Vereinsjahr in geselliger Atmosphäre ausklingen zu lassen,
sondern auch langjährige Mitglieder mit einem Geschenk zu ehren oder
das Engagement der ehrenamtlich Tätigen und die Arbeit
hauptberuflicher Mitarbeiter/-innen mit einer Aufmerksamkeit zu
würdigen. Wir haben einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, die
für die Gestaltung Ihrer Weihnachtsfeier hilfreich sein können.
30 kleine Tipps und Ideen für die Weihnachtsfeier im Verein
Abkommen des DOSB zu Musiknutzung und GEMA-Gebühren
Weihnachtsgrüße: Sprüche und Beispiele
Alternative zur klassischen Weihnachtsfeier
Aufmerksamkeiten, kleine Geschenke und Gemeinnützigkeitsrecht
Versicherungsschutz für Helfer/-innen bei Vereinsfesten
|
18.10.18 |
BILDRECHTE BEI WETTKÄMPFEN
Wann muss für Personenfotos eine Einverständniserklärung
eingeholt werden und welche Ausnahmen gibt es? Wie ist es mit Fotos
von Wettkämpfen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen im Sport?
Solche Fragen beschäftigen immer wieder jeden Verein. Den
rechtlichen Rahmen zur ihrer Beantwortung liefert zwar das
Kunsturhebergesetz, doch hat auch hier die DSGVO für Verunsicherung
gesorgt. Der Schwimmverband NRW und seine Schwimmjugend haben
deshalb vor dem Hintergrund des neuen Datenschutzrechts die
wichtigsten Regelungen zu Bildrechten verständlich zusammengefasst.
Das zum Download bereitgestellte Merkblatt enthält auch Muster für
Einverständniserklärungen und gilt sinngemäß für Vereine aller
Sportarten.
Merkblatt
zu "Bildrechten im Schwimmverein und auf Wettkämpfen" hier
herunterladen |
25.09.18 |
SGVO: FRAGEN UND ANTWORTEN FÜR SPORTVEREINE
Die Datenschutzgrundverordung (DSGVO) beschäftigt weiterhin die
Vereine in NRW. Unsere Vereinsberatungs-Experten bei VIBSS haben
eine FAQ-Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Darin
werden Fragen zu Bildrechten, zur Datenweitergabe von
Wettkampfergebnissen, zur Satzung, zum Einsatz von WhatsApp u.v.m.
beantwortet.
FAQ-Liste
zur DSGVO |
18.04.18 |
ÄNDERUNGEN IM EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZRECHT
Das europäische Datenschutzrecht wird vereinheitlicht: Die
Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das
neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige
nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für
Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder
ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch
Vereine betroffen.
Neben den
ausreichenden Informationen sind auch verschiedene Musterschreiben
zu finden.
Weitere
Informationen beim LSB NRW |
27.03.18 |
STEUERERKLÄRUNG FÜR EHRENAMTLICH TÄTIGE
Wer als Übungsleiter/-in oder in einer anderen Funktion
ehrenamtlich tätig ist und dafür eine pauschale
Aufwandsentschädigung erhält, muss seine Steuererklärung seit dem
01.01.2018 mit einer digitalen Authentifizierung elektronisch an das
Finanzamt übermitteln. Zwar bleiben wie bisher für ehrenamtlich
Tätige über den sog. Ehrenamtsfreibetrag 720 € und für
Übungsleiter/-innen über den sog. Übungsleiterfreibetrag 2.400 € im
Jahr steuerfrei. Dennoch ist es jetzt verpflichtend, an dem
authentifizierten Verfahren teilzunehmen. Da für die digitale
Authentifizierung zuvor eine Registrierung bei der Finanzverwaltung
unter www.elster.de erforderlich ist, kann dieses einige Tage
dauern. Daher empfiehlt es sich, nicht zu lange damit zu warten.
Weitere
Informationen beim LSB NRW |