Informationen zum Turniersport
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06.06.2020 |
Mittlerweile erhalten wir immer mehr Anfragen zu folgenden Themen:
- Ist wieder Wettbewerbsbetrieb erlaubt?
- Dürfen vereinseigene
Turniere durchgeführt werden?
- Dürfen von den Vereinen überregionale
Wettbewerbe und Turniere durchgeführt werden?
Nach der
Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab 30.05.2020 gültigen Fassung kann
man diese Fragen grundsätzlich bejahen. Solange es sich um vereinseigene
kleine Turniere wie das Ausspielen einer Vereinsmeisterschaft oder ähnlichem
handelt, sind die bestehenden Leitplanken des DOSB in Verbindung mit der
Coronaschutzverordnung zwingend zu beachten und einzuhalten.
Bei einem
größeren Turnier, an welchem auch vereinsfremde Spieler/innen teilnehmen
werden, ist zusätzlich ein Infektionsschutzkonzept beim zuständigen
Ordnungsamt einzureichen. Meine Recherche hier hat ergeben, dass in einigen
Fällen zusätzlich die zuständige Gesundheitsbehörde zu informieren ist.
Regional verschieden, bitte informiert euch entsprechend.
Der BPV NRW hat
grundsätzlich nichts dagegen, wenn solche kleineren Turniere abgehalten
werden. Wir bitten aber darum, diese möglichst auf die nähere Umgebung zu
beschränken.
Der FLVW (Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen
e.V.) hat eine Info veröffentlicht, die auch für unseren Sport relevant ist.
Weitere Infos
Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes für Sportvereine
Infos vom LSB NRW
Hans Kutsche Präsident BPV NRW
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