Informationen zur Rückerstattung der Lizenzgebühren
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06.11.2020 |
Hierzu liegt uns jetzt eine verbindliche Stellungnahme des DOSB und
auch des DPV vor. Hieraus geht hervor, dass die Mitgliedsvereine und auch deren
Mitglieder keine Rückforderungsansprüche gegen den BPV NRW und auch nicht gegen
den DPV haben.
Eine Zuwiderhandlung durch Vornahme von Rückzahlungen an die Mitglieder ohne
Rechtsanspruch wäre demnach eine Mittelfehlverwendung und könnte sogar den
Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge haben. Das gilt im Übrigen auch für Eure
Vereinsbeiträge.
Darüber hinaus sind die Lizenzgebühren für unseren
Verband absolut überlebenswichtig, da auch in Zeiten von Corona laufende Kosten
vom BPV NRW zu tragen sind.
Unabhängig davon ist der Vorstand bereits
dabei, ein tragfähiges Konzept für eine Reduzierung der Lizenzgebühren für das
Jahr 2021 zu entwerfen. Dieses werden wir dann nach Fertigstellung über die
Postfächer der Vereine an diese versenden.
Da es sich bei dieser für
unseren Landesverband so wichtigen Entscheidung um eine gravierende Maßnahme
handelt, bitten wir Euch noch um etwas Geduld.
An dieser Stelle sei
nochmals erwähnt, dass die Schiedsrichterersatzzahlung für 2020 entfällt und die
Ligagebühren auf Antrag an die Geschäftsstelle den Vereinen erstattet werden. Da
schon viele Vereine verzichtet haben, würden wir uns über weitere
Verzichtserklärungen per Mail an die Geschäftsstelle freuen. In beiden Fällen
dient es der Planungssicherheit und wir bitten deshalb um Mitteilung bis zum
15.12.2020.
Hans Kutsche Präsident BPV NRW
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