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News / Mitteilungen

Neue Satzung des BPV NRW

20.11.2020

Am 7. November 2020 hat der BPV NRW die Verantwortlichen in seinen Mitglieds-Vereinen über die Notwendigkeit zur Überarbeitung und Ergänzung der Satzung des Verbandes informiert.

Die zukünftig erforderliche Version der Satzung wurde in einer Form zur Verfügung gestellt, die schnell einen Überblick dazu gab, welche Stellen der bisherigen Satzung betroffen sind. Zeitgleich mit dieser Information erfolgte die Einladung an die Vereine, bei Fragen oder Vorschlägen, eine/n Delegierte/n an einer virtuellen Sitzung zum Thema am 18. November 2020, ab 18:00 Uhr teilnehmen zu lassen.

Es darf als positives Signal gewertet werden, dass der deutlich überwiegende Teil der Vereine im BPV NRW keinen Handlungsbedarf in Bezug auf die angepasste Satzung sieht. Dies ist sicher auch dem Vertrauen in das Gremium geschuldet, das dieses wichtige Dokument in eine zeitgemäße Form gebracht hat. Mit Dirk Engelhard, Klaus-Dieter Kielgast, Jürgen Wahl und – als Mitarbeiterin des LSB NRW – Karin Schulze Kersting, hatte der BPV NRW ein Team mit langjähriger Erfahrung und vor allen Dingen Wissen um den aktuellen Stand der Herausforderungen motivieren können. Der Vorstand des BPV NRW bedankt sich ausdrücklich für diese Wertschätzung seiner Arbeit und der Leistungen des „Arbeitskreis neue Satzung“.

Auch im Rahmen der virtuellen Sitzung mit 16 Teilnehmenden, an der die Autoren der aktuellen Fassung (bis auf Jürgen Wahl, der entschuldigt fehlte) sich den Fragen der Vereinsvertreter stellten, konnten Unklarheiten ausgeräumt und Anpassungen, die vereinzelt für Irritationen gesorgt hatten, aufgeklärt werden. Insbesondere die neue Regelung in §11, Punkt 2, war hier Gegenstand der Diskussion. Am Ende folgten aber alle Teilnehmenden den Argumenten, die ausschlaggebend für diese Aktualisierung waren. Auch bei dem Kreis der Interessierten vor den heimischen Monitoren bedankt sich der Vorstand sehr herzlich – und hier natürlich ebenfalls für die abschließende Zustimmung zum neuen Dokument.

Selbstverständlich werden in der Folge der Satzungsänderung auch noch alle Ordnungen und Richtlinien überarbeitet und angepasst. Wie bereits in der ersten Ankündigung und Einladung beschrieben, sind alle Vorstände der Mitgliedsvereine des BPV NRW weiterhin herzlich eingeladen, ihre Fragen und Anmerkungen zur neuen Satzung zu schreiben und bis zum 10.12.2020 per E-Mail an im Umlaufverfahren dem neuen Dokument zuzustimmen. Es gilt hierbei zu beachten, dass aus der E-Mail eindeutig hervorgeht, für welchen Verein (Mitgliedsnummer) das Votum erteilt wird. Die Gewichtung richtete sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder (= Anzahl der Stimmen beim letzten Verbandstag).

Zur Satzungsvorlage für die Vorstände der Mitgliedsvereine im BPV NRW

 

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