Neue Satzung des BPV NRW
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20.11.2020 |
Am 7. November 2020 hat der BPV NRW die
Verantwortlichen in seinen Mitglieds-Vereinen über die Notwendigkeit zur
Überarbeitung und Ergänzung der Satzung des Verbandes informiert.
Die zukünftig erforderliche Version der Satzung wurde in
einer Form zur Verfügung gestellt, die schnell einen Überblick dazu gab, welche
Stellen der bisherigen Satzung betroffen sind. Zeitgleich mit dieser Information
erfolgte die Einladung an die Vereine, bei Fragen oder Vorschlägen, eine/n
Delegierte/n an einer virtuellen Sitzung zum Thema am 18. November 2020, ab
18:00 Uhr teilnehmen zu lassen.
Es darf als positives Signal gewertet
werden, dass der deutlich überwiegende Teil der Vereine im BPV NRW keinen
Handlungsbedarf in Bezug auf die angepasste Satzung sieht. Dies ist sicher auch
dem Vertrauen in das Gremium geschuldet, das dieses wichtige Dokument in eine
zeitgemäße Form gebracht hat. Mit Dirk Engelhard, Klaus-Dieter Kielgast, Jürgen
Wahl und – als Mitarbeiterin des LSB NRW – Karin Schulze Kersting, hatte der BPV
NRW ein Team mit langjähriger Erfahrung und vor allen Dingen Wissen um den
aktuellen Stand der Herausforderungen motivieren können. Der Vorstand des BPV
NRW bedankt sich ausdrücklich für diese Wertschätzung seiner Arbeit und der
Leistungen des „Arbeitskreis neue Satzung“.
Auch im Rahmen der virtuellen
Sitzung mit 16 Teilnehmenden, an der die Autoren der aktuellen Fassung (bis auf
Jürgen Wahl, der entschuldigt fehlte) sich den Fragen der Vereinsvertreter
stellten, konnten Unklarheiten ausgeräumt und Anpassungen, die vereinzelt für
Irritationen gesorgt hatten, aufgeklärt werden. Insbesondere die neue Regelung
in §11, Punkt 2, war hier Gegenstand der Diskussion. Am Ende folgten aber alle
Teilnehmenden den Argumenten, die ausschlaggebend für diese Aktualisierung
waren. Auch bei dem Kreis der Interessierten vor den heimischen Monitoren
bedankt sich der Vorstand sehr herzlich – und hier natürlich ebenfalls für die
abschließende Zustimmung zum neuen Dokument.
Selbstverständlich werden
in der Folge der Satzungsänderung auch noch alle Ordnungen und Richtlinien
überarbeitet und angepasst. Wie bereits in der ersten Ankündigung und Einladung
beschrieben, sind alle Vorstände der Mitgliedsvereine des BPV NRW weiterhin
herzlich eingeladen, ihre Fragen und Anmerkungen zur neuen Satzung zu schreiben
und bis zum 10.12.2020 per E-Mail an im Umlaufverfahren dem
neuen Dokument zuzustimmen. Es gilt hierbei zu beachten, dass aus der E-Mail
eindeutig hervorgeht, für welchen Verein (Mitgliedsnummer) das Votum erteilt
wird. Die Gewichtung richtete sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder (=
Anzahl der Stimmen beim letzten Verbandstag).
Zur Satzungsvorlage für die Vorstände
der Mitgliedsvereine im BPV NRW
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