Hohe Akzeptanz zur neuen Satzung
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11.12.2020
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Bis zum 10. Dezember waren alle Mitgliedsvereine des BPV NRW dazu aufgerufen,
über die zeitgemäß aktualisierte Satzung des Landesverbandes abzustimmen. Bei
ONLINE-Abstimmungen soll eine Beteiligung von 50% erreicht werden. Der Wunsch
des BPV NRW-Vorstands war es, dass sich 67% der Vereine beteiligen.
Hier nun das Ergebnis der Abstimmung:
- 80 von 114 Vereinen haben abgestimmt = 70,18%
- 78 Vereine mit 384 von 478 Stimmen haben mit „ja“ abgestimmt =
80,33%
- 1 Verein mit 5 Stimmen hat sich enthalten (= Stimmen zählen nicht
gem. Geschäftsordnung)
- 1 Verein mit 1 Stimme hat mit „nein“ gestimmt.
- Zustimmung: 99,74%
DANKE an alle Vereine für die rege Beteiligung an
diesem gemeinsamen Thema!
Der BPV NRW-Vorstand hat jetzt eine
rechtlich sichere Grundlage für seine weitere Arbeit - auch für den
Breitensport, die Jugendarbeit, die Bildung und weitere finanzielle
Förderungen. Nun folgen die nächsten Schritte: Alle Ordnungen müssen
der neuen Satzung angepasst werden. Diese Satzung gilt intern ab dem
11.12.2020 und extern nach der Eintragung ins Vereinsregister.
Nach den neue Sonderregelungen für Vereine sind Online-Versammlungen, Stimmabgabe
ohne Anwesenheit und Umlaufbeschlüsse in Textform bis 31.12.2021 gültig -
auch wenn die Satzung anderes bestimmt (Gesetz vom 27.03.2020 zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie ... Gesetzesverkündung im
Bundesgesetzblatt am 28.03.2020 und durch Sonderregelungen vom 20.10.2020
bis zu 31.12.2021 verlängert).
Der Vorstand des BPV NRW
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