Doublette ab 8. März mit Einschränkungen wieder erlaubt
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07.03.2021 |
Wieder mal haben die Länderpräsidenten mit dem Bundeskanzleramt zusammengesessen
und eine weitere Änderung der CoronaSchVO zum 08.03.2021 auf den Weg gebracht.
Für uns ergibt sich hieraus, dass wir ab diesem Datum unter bestimmten Auflagen
auch wieder Doublette spielen können. Voraussetzung ist allerdings, das die
Spieler*innen nur aus 2 Haushalten kommen dürfen. Ehepaare bzw.
Lebensgemeinschaften können somit im Doublette wieder gegeneinander spielen. Den
detaillierten Text dieser neuen Verordnung findet Ihr nachfolgend.
Hans Kutsche Präsident BPV NRW
Auszug aus der Veröffentlichung des LSB NRW vom 05.03.2021
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