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Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale steigen!
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19.12.2025 |
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem
Steueränderungsgesetz für ehrenamtliches Engagement zugestimmt.
Hier
die Neuerungen ab 01.01.2026 im Überblick:
Erhöhung der
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Freibeträge steigen auf 3.300 Euro
(Übungsleiterpauschale) und 960 Euro (Ehrenamtspauschale). Einnahmen bis zu
diesen Beträgen bleiben steuerfrei.
Erweiterung des
Haftungsprivilegs: Künftig profitieren Ehrenamtliche auch dann von
Haftungserleichterungen, wenn sie bis zu 3.300 Euro jährlich für ihre
Vereinstätigkeit (derzeit: 840 Euro jährlich) erhalten. Damit werden mehr
Engagierte rechtlich abgesichert.
Entlastung für kleine Vereine:
Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf
50.000 Euro angehoben. Zudem entfällt für Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro
die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung – ein Schritt zum Bürokratieabbau.
E-Sport als gemeinnützig anerkannt: Elektronischer Sport (E-Sport)
wird künftig gemeinnützig behandelt, da er Teamarbeit, Reaktionsfähigkeit und
soziale Kompetenzen fördert.
Photovoltaikanlagen für Vereine: Der
Betrieb von Photovoltaikanlagen gefährdet künftig nicht mehr die
Gemeinnützigkeit. Damit sollen Vereine einen Beitrag zur Energiewende leisten
können.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!
Mit herzlichen Grüßen
Michaela Horn Stiftung Deutsches Ehrenamt Leonrodstraße 68 80636 München
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