Informationen zum Thema „Sanktionen bei Nichtteilnahme an Landesmeisterschaften“
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19.05.2026 |
In der Vergangenheit ist es vermehrt zu Fällen gekommen, in denen für eine
Landesmeisterschaft qualifizierte Teams ihre Teilnahme an dieser abgesagt haben,
da sie ein Antreten nie beabsichtigt hatten.
Der Sportausschuss wurde aus der Pétanque-Gemeinschaft in NRW gedrängt,
dagegen vorzugehen.
Daraufhin wurden die Richtlinien zu Meisterschaften dahingehend angepasst,
dass solch unsportliches Verhalten zu einer Untersagung der Teilnahme für die
gleichlautende Meisterschaft des Folgejahrs führt.
In der Hallensaison 2025/26 waren sieben Teams von dieser Sanktion betroffen.
Darunter waren auch Teams, die aufgrund von Krankheit nicht antreten konnten.
Aufgrund eines Beschlusses des Verbandsgerichts des BPV NRW werden alle in
dieser Hallensaison vom Sportausschuss verhängten Sperren zurückgezogen.
Der Sportausschuss wird die Formulierungen in den entsprechenden Richtlinien
dahingehend ändern, dass Sanktionen nicht mehr automatisch zum Tragen kommen,
jedoch durch den Rechtsausschuss verhängt werden können, wenn diese gemäß
Rechtsordnung §5 Absatz 1.a beantragt werden.
Auch die Aberkennung der beim QT erspielten Ranglistenpunkte wird zukünftig
an die Entscheidung des Rechtsausschusses gekoppelt.
Die Absage der Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft wird weiterhin
nicht zu Sanktionen führen.
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| Für den Sportausschuss | Für den Rechtsausschuss |
| Bernd Lubitz | Tom Wierzoch |
| Vizepräsident Sport BPV NRW | Vorsitzender Rechtsausschuss BPV NRW |
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