Reglement für die Durchführung der Qualifikationsrunden der
Hallenmeisterschaften des BPV NRW
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28.10.2014 |
Die uns für die Durchführung der Qualifikationsrunden zur Verfügung stehenden
Hallen mit ihren teilweise viel zu geringen Bahnabmessungen verhindern leider
das Einhalten des internationalen Reglements. Um trotzdem für alle Spieler/Innen
der Vorrunden gleiche Regeln zur Anwendung zu bringen, hat der
Schiedsrichterausschuss einige Regeln des offiziellen Regelwerks an die
vorhandene Situation angepasst:
1.
Alle Qualifikationsvorrunden zur Hallenmeisterschaft werden mit Zeitbegrenzung gespielt.
a) Tête-à-tête: |
45 Minuten plus zwei Aufnahmen |
b) Doublette und Doublette Mixte: |
75 Minuten plus zwei Aufnahmen |
c) Triplette: |
75 Minuten plus zwei Aufnahmen |
(Diese Regelung hat der Sportausschuss ohne Zustimmung des
Schiedsrichterausschusses beschlossen).
2.
Alle Begrenzungslinien des Spielfeldes gelten als Auslinien.
3. Für den Zielkugelwurf gelten folgende Regelungen:
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a) |
Der Mindestabstand einer ansonsten gültig geworfenen Zielkugel zu
den seitlichen Auslinien darf den Wert von 30 cm
nicht unterschreiten. |
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b) |
Bleibt eine ansonsten gültig geworfene Zielkugel in einem geringeren
Abstand zur Auslinie liegen, wobei sie die Begrenzung nicht mit dem vollen
Durchmesser überschreiten darf, so muss die gegnerische Mannschaft die
Zielkugel auf einer gedachten Linie, die senkrecht zur Auslinie durch den
Lagepunkt der Zielkugel verläuft, mit mindestens dem unter
3a genannten
Abstand zur seitlichen Begrenzung platzieren und anschließend
markieren. |
Schiedsrichterausschuss BPV NRW
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