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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
News / Sportives

Informationen zum Ligaspielbetrieb 2015

13.04.2015

Bitte beachtet die folgenden Informationen für die kommenden Ligaspieltage

  • Die Richtlinien für den Ligaspielbetrieb, gleichzeitig Leitfaden für die Ligakoordinatoren, wurden aktualisiert:
    Richtlinien (Leitfaden) für die Organisation und Durchführung des Liga-Spielbetriebs

  • Für die Kreisligen mit ungeraden Anzahlen an Mannschaften gilt bzgl. Einschreibeschluss folgende Regelung:
    Der Einschreibeschluss für die Mannschaften, die in der ersten Begegnung spielfrei haben, ist um 11.30 Uhr.

    Da der „reguläre” Einschreibeschluss um 9.30 Uhr ist und nach Empfehlung des Sportauschusses laut “Richtlinien Liga” der offizielle Spielbeginn 10 Uhr sein sollte, ist gewährleistet, dass die Mannschaft rechtzeitig vor Beginn der 2. Begegnung anwesend ist.

    Die Lizenzen werden vor 11.30 Uhr vom Ligakoordinator oder Vertreter kontrolliert und aufbewahrt. Der Mannschaftsführer trägt vor 11.30 Uhr die Mannschaftsaufstellung ins Mannschaftsformular ein.

    Die Mannschaft, die in der letzten Begegnung spielfrei hat, unterschreibt nach Abschluss ihrer Begegnungen das Mannschaftsformular und bekommt dann die Lizenzen zurück, ohne auf den Abschluss des Spieltages warten zu müssen.

  • Denkt bitte an den Beschluss, der auf dem vergangenen Verbandstag durch die dort anwesenden Vereine gefasst wurde:
    Den Spielern ist der Alkoholkonsum während der gesamten Veranstaltung untersagt!
    Dies gilt auch für den Ligabetrieb.

    Auszug Sportordnung:

    § 2 (2)
    a) Bei einer sportlichen Veranstaltung des BPV NRW gilt während eines laufenden Spieles für die an der jeweiligen Partie beteiligten Spieler das Verbot zu rauchen. Dies gilt für alles, dessen Nutzung als Rauchen oder Dampfen bezeichnet werden kann: Pfeifen, Zigarren, Zigaretten, E-Zigaretten etc.
    b) Bei den an einem laufenden Spiel teilnehmenden Spielern kann ein Verstoß gegen das Rauchverbot zunächst mit einer mündlichen Verwarnung geahndet werden. Wird das beanstandete Verhalten nicht unverzüglich beendet, folgt der Ausschluss des Spielers vom Wettbewerb für die gesamte Veranstaltung.
    c) Bei einer sportlichen Veranstaltung des BPV NRW gilt während der gesamten Veranstaltung für alle Teilnehmer im laufenden Wettbewerb das Verbot, Alkohol zu konsumieren.
    d) Bei einem Verstoß gegen das Alkoholverbot folgt der Ausschluss des Spielers vom Wettbewerb für die gesamte Veranstaltung.

Bernd Lubitz
Sportwart BPV NRW

 

Verstanden
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