Informationen zum Ligaspielbetrieb 2015
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13.04.2015 |
Bitte beachtet die folgenden Informationen für die
kommenden Ligaspieltage
- Die Richtlinien für den Ligaspielbetrieb,
gleichzeitig Leitfaden für die Ligakoordinatoren, wurden aktualisiert:
Richtlinien
(Leitfaden) für die Organisation und Durchführung des Liga-Spielbetriebs
- Für die Kreisligen mit ungeraden Anzahlen an Mannschaften gilt bzgl.
Einschreibeschluss folgende Regelung:
Der Einschreibeschluss für die
Mannschaften, die in der ersten Begegnung spielfrei haben, ist um
11.30 Uhr.
Da der „reguläre” Einschreibeschluss um 9.30 Uhr ist und nach Empfehlung des Sportauschusses
laut “Richtlinien Liga” der offizielle Spielbeginn 10 Uhr sein sollte, ist
gewährleistet, dass die Mannschaft rechtzeitig vor Beginn der 2. Begegnung
anwesend ist.
Die Lizenzen werden vor 11.30 Uhr vom Ligakoordinator oder Vertreter
kontrolliert und aufbewahrt. Der Mannschaftsführer trägt vor 11.30 Uhr die
Mannschaftsaufstellung ins Mannschaftsformular ein.
Die Mannschaft, die in
der letzten Begegnung spielfrei hat, unterschreibt nach Abschluss ihrer
Begegnungen das Mannschaftsformular und bekommt dann die Lizenzen zurück, ohne
auf den Abschluss des Spieltages warten zu müssen.
- Denkt bitte an den
Beschluss, der auf dem vergangenen Verbandstag durch die dort anwesenden Vereine
gefasst wurde:
Den Spielern ist der Alkoholkonsum während der gesamten
Veranstaltung untersagt! Dies gilt auch für den Ligabetrieb.
Auszug
Sportordnung:
§ 2 (2)
a) |
Bei einer sportlichen
Veranstaltung des BPV NRW gilt während eines laufenden Spieles für
die an der jeweiligen Partie beteiligten Spieler das Verbot zu
rauchen. Dies gilt für alles, dessen Nutzung als Rauchen oder
Dampfen bezeichnet werden kann: Pfeifen, Zigarren, Zigaretten,
E-Zigaretten etc. |
b) |
Bei den an einem laufenden Spiel teilnehmenden
Spielern kann ein Verstoß gegen das Rauchverbot zunächst mit einer
mündlichen Verwarnung geahndet werden. Wird das beanstandete
Verhalten nicht unverzüglich beendet, folgt der Ausschluss des
Spielers vom Wettbewerb für die gesamte Veranstaltung. |
c) |
Bei einer sportlichen Veranstaltung des BPV NRW
gilt während der gesamten Veranstaltung für alle Teilnehmer im
laufenden Wettbewerb das Verbot, Alkohol zu konsumieren. |
d) |
Bei einem Verstoß gegen das Alkoholverbot folgt
der Ausschluss des Spielers vom Wettbewerb für die gesamte
Veranstaltung. |
Bernd Lubitz Sportwart BPV NRW |