Internes Reglement für die Durchführung der Qualifikationsrunden
der Hallenmeisterschaften des BPV NRW
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09.10.2015 |
Die uns für die Durchführung der Qualifikationsrunden zur Verfügung stehenden
Hallen mit ihren teilweise viel zu geringen Bahnabmessungen verhindern leider
das Einhalten des internationalen Reglements. Um trotzdem für alle Spieler/Innen
der Vorrunden gleiche Regeln zur Anwendung zu bringen, hat der
Schiedsrichterausschuss einige Regeln des offiziellen Regelwerks an die
vorhandene Situation, in Abstimmung mit dem Sportausschuss angepasst.
- Alle Qualifikationsvorrunden zur Hallenmeisterschaft werden
mit Zeitbegrenzung gespielt.
a) Tête-à-tête |
45 Minuten plus zwei Aufnahmen |
b) Doublette und Doublette Mixte |
60 Minuten plus zwei Aufnahmen |
c) Triplette |
75 Minuten plus zwei Aufnahmen |
- Für die zu spielende
Rundenanzahl gilt folgende Regelung
Bei weniger als 17 teilnehmenden
Teams werden vier Runden gespielt, ab
17 Teilnehmern werden fünf Runden
gespielt, auch wenn die Teilnehmerzahl höher ist als 32 Teams.
- Nachrückerregelung
Sollte ein qualifiziertes Team, ohne sich abgemeldet
zu haben, nicht zur Landesmeisterschaft antreten, kann nur ein Team des
gleichen Vorrundenturniers nachrücken und an der Landesmeisterschaft
teilnehmen.
- Alle Begrenzungslinien des Spielfeldes gelten als
Auslinien.
- Für den Zielkugelwurf gelten folgende Regelungen
a) |
Der Mindestabstand einer ansonsten gültig geworfenen Zielkugel
zu den seitlichen Auslinien darf den Wert von 30 cm nicht
unterschreiten. |
b) |
Bleibt eine ansonsten gültig geworfene Zielkugel in
einem geringeren Abstand zur Auslinie liegen, wobei sie die
Begrenzung nicht mit dem vollen Durchmesser überschreiten darf, so
muss die gegnerische Mannschaft die Zielkugel auf einer gedachten
Linie, die senkrecht zur Auslinie durch den Lagepunkt der Zielkugel
verläuft, mit mindestens dem unter a genannten Abstand zur seitlichen Begrenzung
platzieren und anschließend
markieren. |
Schiedsrichterausschuss & Sportausschuss BPV NRW
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