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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
News / Sportives

Informationen zum Ligaspielbetrieb 2016

13.04.2016

Zunächst möchten wir allen Vereinen, Mannschaften und jedem einzelnen Spieler viel Freude und möglichst viele verdiente Erfolge in der bevorstehenden Ligasaison wünschen. Lasst uns die Spieltage zu besonderen gemeinsamen Events machen, in denen sportlicher Ehrgeiz und der Spaß am Spiel gleichermaßen zum Zuge kommen.

Hier jetzt noch einige Informationen für die kommenden Ligaspieltage

  • Die Richtlinien für den Ligaspielbetrieb , gleichzeitig Leitfaden für die Ligakoordinatoren, wurden aktualisiert.
    Die Lektüre lohnt sich für alle Ligaspieler, zumindest aber für die Mannschaftskapitäne.
  • Alle Ligakoordinatoren, Ausrichter, Jurymitglieder und Schiedsrichter sind aufgefordert, auf Einhaltung des Reglements insbesondere bei folgenden Punkten zu achten:

    • Alle Spiele an allen Spieltagen werden ohne Zeitlimit gespielt.
    • Es wird grundsätzlich nicht „Carrée“ gespielt, sondern nach dem für das „Spiel in abgegrenzten Feldern“ internationalen Reglement, also „offen“ = die direkten seitlichen Nachbarbahnen gelten als erlaubtes Gelände für alle Kugeln (einschl. Zielkugel), die sich im Laufe einer Aufnahme dorthin bewegen.
    • Rauch- und Alkoholverbot für die im Spiel befindlichen Spieler.
      Auszug Sportordnung

      § 2 (2)

      a) Bei einer sportlichen Veranstaltung des BPV NRW gilt während eines laufenden Spieles für die an der jeweiligen Partie beteiligten Spieler das Verbot zu rauchen. Dies gilt für alles, dessen Nutzung als Rauchen oder Dampfen bezeichnet werden kann: Pfeifen, Zigarren, Zigaretten, E-Zigaretten etc.

      b) Bei den an einem laufenden Spiel teilnehmenden Spielern kann ein Verstoß gegen das Rauchverbot zunächst mit einer mündlichen Verwarnung geahndet werden. Wird das beanstandete Verhalten nicht unverzüglich beendet, folgt der Ausschluss des Spielers vom Wettbewerb für die gesamte Veranstaltung.

      c) Bei einer sportlichen Veranstaltung des BPV NRW gilt für alle Teilnehmer im laufenden Wettbewerb das Verbot, Alkohol, während sie an einem Spiel teilnehmen, zu konsumieren.

      d) Bei einem Verstoß gegen das Alkoholverbot folgt der Ausschluss des Spielers vom Wettbewerb für die gesamte Veranstaltung.
  • Für die Kreisligen mit ungeraden Anzahlen an Mannschaften gilt bzgl. Einschreibeschluss folgende Regelung:
    Der Einschreibeschluss für die Mannschaften, die in der ersten Begegnung spielfrei haben, ist um 11.30 Uhr.
    Da der „reguläre” Einschreibeschluss um 9.30 Uhr ist und nach Empfehlung des SpA laut “Richtlinien Liga” der offizielle Spielbeginn 10 Uhr sein sollte, ist gewährleistet, dass die Mannschaft rechtzeitig vor Beginn der 2. Begegnung anwesend ist.
    Die Lizenzen werden vor 11.30 Uhr vom LK oder Vertreter kontrolliert und aufbewahrt. Der Mannschaftsführer trägt vor 11.30 Uhr die Mannschaftsaufstellung ins Mannschaftsformular ein.
    Die Mannschaft, die in der letzten Begegnung spielfrei hat, unterschreibt nach Abschluss ihrer Begegnungen das Mannschaftsformular und bekommt dann die Lizenzen zurück, ohne auf den Abschluss des Spieltages warten zu müssen.
    Das Gleiche gilt auch bei Ligen, wenn dort im Laufe der Saison eine Mannschaft nicht mehr antritt.

Bernd Lubitz Peter Schauseil
Sportwart BPV NRW Schiedsrichterwart BPV NRW

 

Verstanden
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