Informationen zum Ligaspielbetrieb 2016
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13.04.2016 |
Zunächst möchten wir allen
Vereinen, Mannschaften und jedem einzelnen Spieler viel Freude und möglichst
viele verdiente Erfolge in der bevorstehenden Ligasaison wünschen. Lasst uns die
Spieltage zu besonderen gemeinsamen Events machen, in denen sportlicher Ehrgeiz
und der Spaß am Spiel gleichermaßen zum Zuge kommen.
Hier jetzt noch einige
Informationen für die kommenden Ligaspieltage
- Die Richtlinien für den
Ligaspielbetrieb ,
gleichzeitig Leitfaden für die Ligakoordinatoren, wurden aktualisiert.
Die Lektüre lohnt sich für alle Ligaspieler, zumindest
aber für die Mannschaftskapitäne.
- Alle Ligakoordinatoren, Ausrichter,
Jurymitglieder und Schiedsrichter sind aufgefordert, auf Einhaltung des
Reglements insbesondere bei folgenden Punkten zu achten:
-
Alle Spiele an allen Spieltagen werden
ohne Zeitlimit gespielt.
-
Es wird grundsätzlich
nicht „Carrée“ gespielt, sondern nach dem für das „Spiel in abgegrenzten
Feldern“ internationalen Reglement, also „offen“ = die direkten seitlichen
Nachbarbahnen gelten als erlaubtes Gelände für alle Kugeln (einschl. Zielkugel),
die sich im Laufe einer Aufnahme dorthin bewegen.
-
Rauch- und
Alkoholverbot für die im Spiel befindlichen Spieler.
Auszug Sportordnung
§
2 (2) a) Bei einer sportlichen Veranstaltung des BPV NRW gilt während eines
laufenden Spieles für die an der jeweiligen Partie beteiligten Spieler das
Verbot zu rauchen. Dies gilt für alles, dessen Nutzung als Rauchen oder Dampfen
bezeichnet werden kann: Pfeifen, Zigarren, Zigaretten, E-Zigaretten etc.
b)
Bei den an einem laufenden Spiel teilnehmenden Spielern kann ein Verstoß gegen
das Rauchverbot zunächst mit einer mündlichen Verwarnung geahndet werden. Wird
das beanstandete Verhalten nicht unverzüglich beendet, folgt der Ausschluss des
Spielers vom Wettbewerb für die gesamte Veranstaltung.
c) Bei einer
sportlichen Veranstaltung des BPV NRW gilt für alle Teilnehmer im laufenden
Wettbewerb das Verbot, Alkohol, während sie an einem Spiel teilnehmen, zu
konsumieren. d) Bei einem Verstoß gegen das Alkoholverbot folgt der
Ausschluss des Spielers vom Wettbewerb für die gesamte Veranstaltung.
- Für die Kreisligen mit ungeraden Anzahlen an Mannschaften gilt bzgl.
Einschreibeschluss folgende Regelung:
Der Einschreibeschluss für die
Mannschaften, die in der ersten Begegnung spielfrei haben, ist um
11.30 Uhr. Da der „reguläre” Einschreibeschluss um 9.30 Uhr ist und nach Empfehlung des SpA
laut “Richtlinien Liga” der offizielle Spielbeginn 10 Uhr sein sollte, ist
gewährleistet, dass die Mannschaft rechtzeitig vor Beginn der 2. Begegnung
anwesend ist. Die Lizenzen werden vor 11.30 Uhr vom LK oder Vertreter
kontrolliert und aufbewahrt. Der Mannschaftsführer trägt vor 11.30 Uhr die
Mannschaftsaufstellung ins Mannschaftsformular ein. Die Mannschaft, die in
der letzten Begegnung spielfrei hat, unterschreibt nach Abschluss ihrer
Begegnungen das Mannschaftsformular und bekommt dann die Lizenzen zurück, ohne
auf den Abschluss des Spieltages warten zu müssen. Das Gleiche gilt
auch bei Ligen, wenn dort im Laufe der Saison eine Mannschaft nicht mehr
antritt.
Bernd Lubitz |
Peter Schauseil |
Sportwart BPV NRW |
Schiedsrichterwart BPV NRW |
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