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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
News / Sportives

Regelung zu abgebrochenen Spieltagen

13.08.2018
  • Zu Spieltagen, im Verlaufe derer Runden und/oder Partien aus vorangegangenen, abgebrochenen Spieltagen nachgeholt werden müssen, ist es nicht erforderlich, dass die Mannschaften in der gleichen Besetzung antreten, in der sie am abgebrochenen Spieltag teilgenommen haben. Es dürfen an diesem folgenden Spieltag alle Spieler/innen eingesetzt werden, die für diese Mannschaft spielberechtigt sind.

  • Spieler/innen die am abgebrochenen Spieltag erst- und einmalig für eine höhere Mannschaft ihres Vereins, als der, für die sie gemeldet sind, gespielt haben, dürfen am folgenden Spieltag, an dem Runden und/oder Partien aus vorangegangenen Spieltagen nachgeholt werden müssen, für die Mannschaft eingesetzt werden, für die sie gemeldet sind. Hier gilt allerdings eine Entweder/Oder-Regelung: entweder, sie spielen weiterhin und ausschließlich an diesem Spieltag für die höhere Mannschaft, in der sie anschließend natürlich (2 Spieltage) festgespielt sind, oder sie spielen wieder und ausschließlich für die Mannschaft, für die sie gemeldet sind.

Der Sportausschuss BPV NRW

 

Verstanden
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