Regelung zu abgebrochenen Spieltagen
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13.08.2018 |
- Zu Spieltagen, im Verlaufe derer Runden und/oder Partien aus
vorangegangenen, abgebrochenen Spieltagen nachgeholt werden müssen, ist es
nicht erforderlich, dass die Mannschaften in der gleichen Besetzung
antreten, in der sie am abgebrochenen Spieltag teilgenommen haben. Es dürfen
an diesem folgenden Spieltag alle Spieler/innen eingesetzt werden, die für
diese Mannschaft spielberechtigt sind.
- Spieler/innen die am abgebrochenen Spieltag erst- und einmalig für
eine höhere Mannschaft ihres Vereins, als der, für die sie gemeldet sind,
gespielt haben, dürfen am folgenden Spieltag, an dem Runden und/oder Partien
aus vorangegangenen Spieltagen nachgeholt werden müssen, für die Mannschaft
eingesetzt werden, für die sie gemeldet sind. Hier gilt allerdings eine
Entweder/Oder-Regelung: entweder, sie spielen weiterhin und ausschließlich
an diesem Spieltag für die höhere Mannschaft, in der sie anschließend
natürlich (2 Spieltage) festgespielt sind, oder sie spielen wieder und
ausschließlich für die Mannschaft, für die sie gemeldet sind.
Der Sportausschuss BPV NRW
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