Informationen zur Durchführung der Hallenmeisterschaften des BPV NRW
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23.10.2018 |
Folgende, zum größten Teil bekannte Regelungen, hat der Sportausschuss für
die Hallenmeisterschaft 2018/2019 festgelegt:
- Alle Qualifikationsvorrunden zur Hallenmeisterschaft werden
mit Zeitbegrenzung gespielt.
Tête-à-tête |
45 Minuten plus zwei Aufnahmen |
Doublette / Doublette Mixte |
60 Minuten plus zwei Aufnahmen |
Triplette |
75 Minuten plus zwei Aufnahmen |
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Für die zu spielende
Rundenanzahl gilt folgende Regelung
Wenn mindestens 17 Teams zu
einem QT eingeteilt wurden, aber durch Ausfälle/Absagen die Teilnehmerzahl
unter 17 fällt, werden trotzdem fünf Runden
gespielt.
Weiterhin gilt: auch bei mehr als 32 Teams werden
nur fünf Runden gespielt.
- Die Landesmeisterschaft Tête-à-tête soll
wieder mit 48 Spielern stattfinden. Genauere Informationen dazu folgen.
- Nachrückerregelung
Sollte ein qualifiziertes Team,
ohne sich abgemeldet zu haben, nicht zur Landesmeisterschaft antreten, kann
nur ein Team des gleichen Vorrundenturniers nachrücken und an der
Landesmeisterschaft teilnehmen.
- Alle Begrenzungslinien des Spielfeldes gelten als Auslinien.
- Für den Zielkugelwurf gilt Artikel 7 des Int. Reglement
Der Mindestabstand zum seitlichen Aus beträgt 50 cm, zu den Kopfenden 1 m.
Wir möchten daran erinnern, dass in den Hallen Getränke und Verpflegung zu
moderaten Preisen angeboten werden. Ohne die daraus resultierenden Gewinne
können die Hallen nicht betrieben werden. Der Sportausschuss bittet daher alle
TeilnehmerInnen, auf den Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke zu
verzichten.
Bernd Lubitz Sportwart BPV NRW
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