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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
News / Sportives

Informationen zur Durchführung der
Hallenmeisterschaften des BPV NRW

23.10.2018

Folgende, zum größten Teil bekannte Regelungen, hat der Sportausschuss für die Hallenmeisterschaft 2018/2019 festgelegt:

  1. Alle Qualifikationsvorrunden zur Hallenmeisterschaft werden mit Zeitbegrenzung gespielt.
    Tête-à-tête 45 Minuten plus zwei Aufnahmen
    Doublette / Doublette Mixte 60 Minuten plus zwei Aufnahmen
    Triplette 75 Minuten plus zwei Aufnahmen

  2. Für die zu spielende Rundenanzahl gilt folgende Regelung
    Wenn mindestens 17 Teams zu einem QT eingeteilt wurden, aber durch Ausfälle/Absagen die Teilnehmerzahl unter 17 fällt, werden trotzdem fünf Runden gespielt.

    Weiterhin gilt: auch bei mehr als 32 Teams werden nur fünf Runden gespielt.

  3. Die Landesmeisterschaft Tête-à-tête soll wieder mit 48 Spielern stattfinden. Genauere Informationen dazu folgen.

  4. Nachrückerregelung
    Sollte ein qualifiziertes Team, ohne sich abgemeldet zu haben, nicht zur Landesmeisterschaft antreten, kann nur ein Team des gleichen Vorrundenturniers nachrücken und an der Landesmeisterschaft teilnehmen.

  5. Alle Begrenzungslinien des Spielfeldes gelten als Auslinien.

  6. Für den Zielkugelwurf gilt Artikel 7 des Int. Reglement
    Der Mindestabstand zum seitlichen Aus beträgt 50 cm, zu den Kopfenden 1 m.

Wir möchten daran erinnern, dass in den Hallen Getränke und Verpflegung zu moderaten Preisen angeboten werden. Ohne die daraus resultierenden Gewinne können die Hallen nicht betrieben werden. Der Sportausschuss bittet daher alle TeilnehmerInnen, auf den Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke zu verzichten.

Bernd Lubitz
Sportwart BPV NRW

 

Verstanden
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