Mitteilung zu Liga 2020 - Anmeldungen
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18.12.2019 |
Bezüglich des Beschlusses vom Verbandstag BPV NRW 2019, dass die einzelnen
Bezirke für Mannschaften ihrer Bezirksklassen und
Kreisligen ab der Liga-Saison 2020 ein
Spiel-System mit Einzelspieltagen einführen können
(Sportordnung § 32 (4)), hat der Sportausschuss BPV NRW unter Berücksichtigung
des § 4 (2) der Sportordnung BPV NRW folgende Entscheidung getroffen:
Analog zu § 29 (4) der Sportordnung BPV NRW wird den Vereinen gestattet, die
Meldung von Mannschaften der untersten Liga-Ebene (Kreisliga) von der Teilnahme
am Spielsystem „Einzelspieltage“ abhängig zu machen.
Eine
entsprechende Änderung/Erweiterung des § 29 (4) wird wegen der Verpflichtung aus
§ 4 (4) der Sportordnung BPV NRW dem Verbandstag BPV NRW 2020 zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Sportausschuss BPV NRW
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