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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
News / Sportives

Wie könnte es im Sportbetrieb weitergehen?

18.03.2020

Je nachdem, wie schnell sich die Lage entspannt und wir zu einem normalen Leben zurückkehren können, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten, den Sportbetrieb wieder aufzunehmen.

Hier einige Varianten, die in Betracht gezogen werden können.

Nichts davon ist beschlossen, aber ihr sollt informiert sein, was alles passieren könnte.

1. Mitte April ist abzusehen, dass ab Mai wieder regulär gespielt werden kann

BPV NRW Cup

  • Cadrage bis 10.05.2020

Liga

  • Spieltag 1 am 24.05.2020
  • Spieltag 2 am 30.08.2020
  • Spieltag 3 am 27.09.2020
  • Alle Spieltage mit je drei Begegnungen

Oder (bevorzugt)

  • Spieltag 1 am 24.05.2020
  • Spieltag 2 am 30.08.2020
  • Spieltag 3 am 05.09.2020
  • Spieltag 4 am 27.09.2020
  • Diese Variante wäre auch die bevorzugte für Ligen mit mehr als 10 Teams

Da dieses Szenario nicht von vornherein ausgeschlossen werden soll, werden auch die Online-Anmeldungen für die Meisterschaften Doublette und Doublette Frauen normal freigeschaltet.

Rechnungslegung erfolgt erst, wenn die Veranstaltungen bestätigt sind.

2. Verlängerung der Maßnahmen über Mitte Mai hinaus

BPV NRW Cup

  • Entfällt ersatzlos

Liga

  • Spieltag 1 am 30.08.2020
  • Spieltag 2 am 05.09.2020
  • Spieltag 3 am 27.09.2020
  • Spieltag 4 am 04.10.2020

Leitfaden für die Meisterschaften sind dann die Entscheidungen des DPV.

Wir wollen aber nicht ausschließen, NRW-Meisterschaften trotz DM-Ausfall auszurichten und ebenfalls nicht ausschließen, trotz DM-Ausrichtung evtl. auf Qualis in NRW zu verzichten.

Sollte der DPV bei den Absagen aller DMs bleiben müssen, für NRW aber möglicherweise andere Regelungen gelten, könnten auch noch andere Ersatztermine für den Ligabetrieb in Frage kommen.

3. Verlängerung der Maßnahmen über den Sommer hinaus

  • Kurz-Liga-Modus an nur zwei Spieltagen (27.09. / 04.10.)
  • Oder: Ersatzloser Ausfall aller Veranstaltungen

Für alle denkbaren Ligaszenarien gilt:
Bei Nichtantreten einer Mannschaft entfällt die Ordnungsstrafe gemäß Finanzordnung.
Der Zwangsabstieg als sportliche Konsequenz bliebe erhalten.

Auch wenn die Hoffnung auf eine baldige Entspannung der Lage gering ist, möchten wir doch auf alles vorbereitet sein.

Insofern: Vorsichtig sein und gesund bleiben!

Für den Sportausschuss
Bernd Lubitz
Sportwart BPV NRW

 

 

Verstanden
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