Planungen Ligaspielbetrieb 2021
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30.01.2021 |
Bei uns allen besteht großes Interesse,
endlich wieder Kugeln zu werfen – und das am besten auch im organisierten
Wettkampf.
Leider ist momentan überhaupt nicht absehbar, wann und in
welcher Form uns die Ausübung unseres liebsten Hobbys wieder erlaubt sein wird.
Insbesondere für die ersten beiden Ligaspieltage vor dem Sommer müssen
deshalb Alternativpläne gemacht werden.
Plan A Alles findet wie
geplant an den feststehenden Terminen in Form von Großspieltagen statt.
Plan B Wenn nur kleinere Menschenansammlungen erlaubt sind oder wir Spieler uns
in möglichst kleinen Gruppen treffen wollen: Die Ligen treffen sich an den
feststehenden Terminen, aber aufgeteilt auf jeweils zwei Standorte.
Plan
C Falls ab Mai 2021 Lockerungen zu erwarten sind: Mit dem 27.06.2021 steht
uns ein Ersatztermin für einen Spieltag zur Verfügung.
Plan D Wenn die
Versammlungsgröße auf wenige Menschen begrenzt ist: Die Begegnungen finden
einzeln an zwischen den Gegnern vereinbarten Terminen statt. Dazu siehe unten
„Einzelbegegnungen im Ligaspielbetrieb“.
Plan E
Wenn in kleineren oder
größeren Gruppen gespielt werden darf, aber kein Triplette: Modusänderung
für die Begegnungen, z.B. erst drei Doublettes, danach zwei Doublettes plus 2
Tête-à-têtes
Natürlich wäre auch eine Verlegung ALLER Spieltage in
den Spätsommer denkbar; dazu wäre aber Voraussetzung, dass frühzeitig alle
anderen Termine (Meisterschaften Veteranen, Frauen, Jugend) abgesagt sind, da
sonst keine freien Wochenenden zur Verfügung stehen.
Einzelbegegnungen im Ligaspielbetrieb
Das ist die nach Ansicht des
Sportausschusses wahrscheinlichste, aber auch komplizierteste Variante dessen,
was auf uns zukommen kann. Deshalb haben wir uns damit bereits jetzt intensiv
auseinandergesetzt. Hier schon einige Eckpunkte, die bei Bedarf noch in einer
Richtlinie detailliert beschrieben würden:
Heimrecht Die
Ligaspielpläne wurden so überarbeitet, dass nicht immer automatisch die
niedrigere Startnummer links steht. Somit hat nun die linksstehende Mannschaft
bei Einzelbegegnungen das Heimrecht für die Begegnung. Das heißt, sie bestimmt
den Austragungsort, der bei fehlenden eigenen Möglichkeiten auch ein fremder
Platz oder, in Absprache mit dem Gegner, auch dessen Platz sein kann. Die dann
geltenden Hygienebestimmungen sind unbedingt einzuhalten.
Terminabsprache Wie aus dem Pokal bekannt macht der Gastgeber dem Gegner
Terminvorschläge. Vorgeschlagen werden müssen vier Termine, von denen mindestens
zwei auf ein Wochenende fallen müssen und von denen höchsten zwei in Schulferien
fallen dürfen. Sollten Qualifikationen, Landesmeisterschaften und Deutsche
Meisterschaften ausgetragen werden, dürfen diese Termine nur mit Einverständnis
beider Mannschaften genutzt werden. Es kann sich durchaus ergeben, dass eine
Mannschaft zwei Begegnungen an einem Tag spielt.
Der Sportausschuss gibt
jeweils Termine vor, bis wann alle Begegnungen geplant sein müssen. Die
Meldung der Terminabsprachen erfolgt durch die jeweiligen Gastgeber an eine noch
zu erstellende E-Mail-Adresse des BPV NRW. Auf der Homepage werden die Termine
für eine größtmögliche Transparenz dann veröffentlicht.
Ergebnismeldung Die gastgebende Mannschaft druckt vor der Begegnung die
zu diesem Spieltag gehörenden Formulare (Mannschaftsformular und
Ergebnisformular) aus und sorgt am Spieltag dafür, dass diese vollständig
ausgefüllt werden. So zügig wie möglich übersendet der Gastgeber die
Formulare an den zuständigen Ligakoordinator, der zeitnah das Ergebnis erfasst
und am Ende des Spieltags-Zeitraums die Spielberechtigungen prüft und ggfs.
Höherspieler einträgt.
Definition eines Spieltags In den meisten
Ligen werden am 1. Spieltag zwei Begegnungen pro Mannschaft gespielt. Dies ist
insbesondere in Sachen „Höherspielen“ von Bedeutung. Um hier nicht völlig neue
Regelungen zum Höherspielen entwickeln zu müssen, gilt per Definition:
der erste
Spieltag dauert vom 01.04.2021 bis zum 29.05.2021. In diesem Zeitraum müssen
von allen Mannschaften die zwei Begegnungen des 1. Spieltags absolviert werden.
Das bedeutet dann gleichzeitig gemäß SpO § 32 (1) „Es ist jedoch verboten,
dass Spieler an einem Wochenende für zwei Mannschaften spielen“, dass
innerhalb
dieses Zeitraums kein Spieler/keine Spielerin in zwei verschiedenen Mannschaften
antreten darf. Die Kontrolle ist sehr aufwändig, wird aber trotzdem
mindestens stichprobenartig erfolgen. Umso mehr ist hier die Eigenverantwortung
der Mannschaften gefragt. Bei Nichtbeachtung gelten die Regelungen zum Einsatz
eines „nichtspielberechtigten Spielers“.
Hingegen entfällt die Regelung
aus § 28 (3) SpO: „…allerdings dürfen bei einem Spieltag höchstens zehn Spieler
eingesetzt werden.“ Hier gilt diese Obergrenze nun für eine Begegnung, da die
Kontrolle zu aufwändig wäre und es vorkommen kann, dass bei einer großen
Mannschaft, die eine Begegnung sonntags und eine andere z.B. mittwochs macht,
tatsächlich völlig unterschiedliche Spieler auflaufen müssen.
Analog
würde der 2. Spieltag vom 30.05.2021 bis zum
04.09.2021 dauern. Die meisten
Mannschaften müssten in diesem Zeitraum die drei Begegnungen des eigentlichen 2.
Spieltags durchführen.
Jeweils nach Ablauf des Zeitraums erstellen die
Ligakoordinatoren wie gehabt ihre Liste der Höherspieler und tragen Sie über
ihren Online-Zugang in die entsprechenden Tabellen ein.
Über
Meisterschaften und Qualifikationsturniere wird der Sportausschuss in den
kommenden Wochen beratschlagen.
Für den Sportausschuss Bernd Lubitz
Vizepräsident
Sport BPV NRW
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