3G-Bedingungen bei Hallenmeisterschaften
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22.10.2021 |
Nachtrag vom 16.11.21
Neben unseren und den behördlichen Vorgaben ist vor allem unser aller
verantwortungsbewusstes Handeln erforderlich, um das Risiko von Ansteckungen bei
den Hallen-Veranstaltungen zu minimieren. Dazu gehört auch:
- Wer verdächtige Symptome hat, bleibt zu Hause
- Wer über die Corona-Warn-App einen kritischen Kontakt gemeldet bekommen
hat, nimmt selbstverständlich nicht an einer Meisterschaft teil, solange
er/sie nicht negativ getestet ist
- Wer nicht geimpft ist, trägt ein sehr viel höheres Risiko einer schweren
Erkrankung und nimmt auf eigene Verantwortung teil
- Niemand wird belächelt, wenn er/sie eine Maske trägt, wo es nicht
vorgeschrieben ist
- Jeder achtet permanent auf die Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregeln
- Da in den Hallen nur bis Veranstaltungsbeginn die 3G-Kontrollen
gewährleistet werden können, sind Zuschauer ab sofort nicht mehr zugelassen.
- Für die Nachverfolgung/Benachrichtigungsmöglichkeit ist die Angabe
einer Telefonnummer eines der Teammitglieder bei der Online-Anmeldung
unerlässlich.
Sollte in den kommenden Tagen/Wochen eine
Verschärfung der Kontrollen erforderlich sein, wird der BPV NRW diese
ebenfalls umsetzen. Eine Absage der Veranstaltungen ist derzeit nicht
geplant.
Mitteilung vom 22.10.21
Wie bereits angekündigt, werden unsere Hallenmeisterschaften unter
3G-Bedingungen durchgeführt. Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig
geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest
(maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
Diese Tests müssen von offiziellen Teststellen durchgeführt worden sein.
Testbescheinigungen Eurer Arbeitgeber reichen nicht aus. Die Prüfung der
Gültigkeit durch die zuständigen Helfer wäre zu aufwendig und zu unsicher.
Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bzw. für Schüler:
„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und
Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine
Schulbescheinigung.“
„Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der
Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.“
Je nach Halle werden die Kontrollen vor oder in der Halle durch Turnierleiter,
Schiedsrichter und Helfer durchgeführt. Haltet Euch an deren Anweisungen!
Wer am Veranstaltungstag keine dieser Bescheinigungen vorlegen kann, darf nicht am
Wettkampf teilnehmen.
Zur Beschleunigung der Kontrollen bitten wir, nach
Möglichkeit Dokumente oder Handys mit scanbarem QR-Code bereit zu halten.
Bitte beachtet die jeweiligen Hallenregeln zur Maskenpflicht! In der Regel wird,
außer während des Essens und des Spielens, in den Hallen das Tragen einer
medizinischen Maske gefordert sein. Auch weitere Regeln der Hallenbetreiber
bitten wir dringend, zu beachten.
Vergesst auch nicht die bekannten Hygiene-
und Abstandsregeln! Es gibt immer noch bzw. wieder ca. 20.000
Corona-Neuinfektionen täglich in Deutschland…
Für den Sportausschuss
Bernd Lubitz
Vizepräsident Sport BPV NRW
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