Hallenmeisterschaften zukünftig mit Teilnehmer-Limit
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10.06.2024 |
Die weiterhin stark ansteigenden Anmeldezahlen bei den Hallenmeisterschaften
haben den BPV NRW gezwungen, für die kommende Wintersaison nach Lösungen zu
suchen.
Da das Komplettpaket unserer Qualis und Hallen-LM schlüssig ist, haben wir
uns für die Lösung „Teilnehmerbeschränkung“ entschieden. Die
Begrenzung auf ca. 190 Teams pro Meisterschaft bewirkt z.B.
folgende Punkte:
- Ca. jedes sechste Teams qualifiziert sich für die LM
- Die LM muss nicht mehr mit mehr als 32 Teams ausgetragen werden; somit
werden bei der LM keine Hängepartien und kein mögliches Finale mehr benötigt
- Insgesamt gibt es ei den QT deutlich weniger Hängepartien
- Bei jedem QT gibt es eine ca. 50%ige Chance, dass sich nicht alle Teams
mit 4 Siegen für die LM qualifizieren
Dies und die Zulassung nach Ranglistenpunkten (RLP) stellen den Wettkampf
wieder in den Vordergrund. Die Möglichkeit zur Teilnahme ist also zukünftig eine
Anerkennung der erbrachten Leistungen der Sommer-Meisterschaften und als Bonus
für diese SpielerInnen zu sehen.
Damit die Schere zwischen den
Top-Platzierten der Rangliste und den weiter hinten Platzierten nicht immer
größer wird, werden dann auch keine RLP mehr bei den Hallen-Meisterschaften
vergeben.
SpielerInnen aus Teams, die wegen fehlender RLP nicht ins
Teilnehmerfeld gelangt sind, gelten als nicht angemeldet und können durch
teilnehmende Teams als Ersatz eingesetzt oder nachgemeldet werden.
SpielerInnen aus Teams, die trotz Qualifikation ohne plausible Begründung nicht
an der Hallen-Landesmeisterschaft teilnehmen, handeln grob unsportlich und
werden mit einer Sperre für die gleiche Disziplin in der folgenden Hallensaison
belegt.
Folgende Eckdaten ergeben sich daraus:
- LM immer mit 32 Teams
- LM immer 5 Runden mit 75 Min. + zwei Aufnahmen
- Max. Anzahl
Teams für Qt: 188 - 192 (je nach Hallen, die für die QT zur Verfügung stehen
bzw. ausgewählt wurden)
- QT immer 5 Runden mit 60 Min. + zwei Aufnahmen
- Zulassung nach RLP
- Auslosung bei gleichen RLP
- Es gibt bei Absagen
zum QT keine Nachrücker
- Es werden keine RLP vergeben
- SpielerInnen
aus anderen Landesverbänden werden nicht mehr zugelassen
Die
entsprechende Richtlinie wird in Kürze angepasst.
Für den Sportausschuss
Bernd Lubitz
Vizepräsident
Sport BPV NRW
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