19.01.23 |
„ReStart – Sport bewegt Deutschland“
1000 € für 4000 Vereine und Sportvereinsschecks beim DOSB
beantragen Wollen Sie einen Schnuppertag für Ihren
Verein veranstalten? Oder vermehrt in Kooperationen und Projekte
investieren? Arbeiten Sie aktiv an der (Rück-)Gewinnung von
Vereinsmitgliedern? Im Rahmen der zweiten Säule des
DOSB-ReStart-Programms „starke Aktionen von starken Vereinen“ können
ab dem 26. Januar 4000 Vereine 1000 € für Veranstaltungen,
Kooperationen oder themenspezifische Projekte erhalten. Es sind
Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde antragsberechtigt.
Ab dem 24. Januar können zudem
Sportinteressierte sogenannte „Sportvereinsschecks“ in den Vereinen
einlösen. Im Zuge der zweiten Säule stehen 150.000
Sportvereinsschecks zum Download zur Verfügung und können als
Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr eingelöst
werden
Hier weitere Infos vom LSB NRW |
13.12.22 |
BESTANDSERHEBUNG 2023
Ab sofort können Sie die Mitgliederzahlen zum 01.01.2023 für Ihren
Sportverein online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung
der Daten ist bis zum 28.02.2023 möglich.
Nur Vereine, die sich daran beteiligen können Fördermittel und
Leistungen des LSB und des BPV NRW bekommen!
Weitere Infos  |
23.06.22 |
TRIKOTTAG NRW 2022
Am 25. August 2022 rufen der
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. und seine Sportjugend zum
ersten Mal zum #TrikotTagNRW auf. Setzen Sie ein Zeichen für den
Vereinssport! Motivieren Sie alle Sportvereinsmitglieder Werbung für
ihren Sportverein zu machen, indem diese an dem Tag das
Vereinstrikot, -Poloshirt oder den Trainingsanzug zur Arbeit, zur
Schule, zum Einkaufen und überall in der Öffentlichkeit tragen.
Zusätzlich kann jede*r am Gewinnspiel teilnehmen und einen von 30
Trikotsätzen unseres Sponsors owayo oder Spenden in Höhe von 400
Euro von unserem Unterstützer ARAG für den Verein gewinnen. Notieren Sie sich den Termin am besten jetzt
schon. Motivieren Sie vorab so viele Mitglieder wie möglich und
zeigen Sie, dass Sport vereint.
Alle wichtigen Informationen zum TrikotTag NRW |
13.01.22 |
BESTANDSERHEBUNG 2022 BIS 28. FEBRUAR MÖGLICH
Die Vereine können derzeit ihre Bestandserhebung wieder online an
den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum
28. Februar 2022 möglich.
Alle
Informationen zur Bestandserhebung 2022 und zur Vereinsverwaltungssoftware |
10.11.21 |
CORONAHILFE BREITENSPORT NRW
Bis zum 15.12.2021 können Sportvereine einen Antrag für die
Coronahilfe Breitensport stellen. Voraussetzung ist, dass der
antragstellende Verein Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des
Landessportbundes NRW ist und im Jahr 2020 pandemiebedingt einen
Mitgliederverlust erlitten hat. Der Mitgliederverlust ergibt sich
aus der Differenz der zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 im Rahmen
der LSB-Bestandserhebung gemeldeten Mitgliederzahlen. Das Land NRW
kompensiert bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied. Der Antrag ist
ausschließlich online über das LSB-Förderportal einzureichen.
Weitere
Informationen |
15.10.21 |
ERLEICHTERUNGEN FÜR VEREINE BIS ENDE AUGUST 2022 VERLÄNGERT
Mit dem COVID-19-Abmilderungsgesetz hatte der Gesetzgeber auf die
pandemiebedingten Einschränkungen reagiert und Erleichterungen für
Vereine geschaffen. Diese Erleichterungen waren zunächst bis zum
Ende des Jahres 2021 befristet. Jetzt sind diese Regelungen bis zum
31. August 2022 verlängert worden. Gerade wenn es um Amtszeiten oder
digitale Mitgliederversammlungen geht, eine wichtige Grundlage.
Weitere
Informationen |
18.07.21 |
NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG GÜLTIG
Mit der neuen Coronaschutzverordnung wird eine neue "Inzidenzstufe
0" eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten,
die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder
weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der
bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der
Coronavirus-Pandemie. In Stufe 0 ist die Sportausübung drinnen und
draußen ohne Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden
nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen,
drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max. Hälfte der
Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden
Konzepten).
Weitere
Informationen |
17.03.21 |
PROGRAMM 1.000 X 1.000 GESTARTET
Das Landesprogramm "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" fördert Maßnahmen in sieben Schwerpunkten.
Auch im
Jahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW Fördermittel für
die Stärkung der Sportvereine zur Verfügung. Seit dem 15.03.2021
können die Anträge für die „Förderung der Übungsarbeit“ und das
Landesprogramm „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“ über
das Förderportal beantragt werden.
Weitere
Informationen zu 1.000 x 1.000 und zum Förderportal |
13.01.21 |
BESTANDSERHEBUNG 2021 BIS 28. FEBRUAR OFFEN
Ab sofort können Vereine die aktuellen Mitgliedszahlen
(Bestandserhebung) wieder online über die Vereinsverwaltung an den
Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten für 2021 ist bis
zum 28. Februar 2021 möglich.
Alle
Informationen zur Bestandserhebung 2021 für Vereine |
18.12.20 |
LOCKDOWN AUCH IM ORGANISIERTEN SPORT NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG AB 16.12.2020
Die neue CSchVO (zunächst gültig bis zum 10.01.2021) bringt
weitere Einschränkungen für den organisierten Sport mit sich.
Wörtlich heißt es:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und
in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fit-nessstudios,
Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang
zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung
von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum
Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“
Das bedeutet, dass
ab sofort auch der (bisher noch erlaubte) Individualsport (z. B.
Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen
verboten ist. Was weiterhin erlaubt und sonst zu beachten ist, haben
wir für Sie bereitgestellt.
Weitere Informationen |
23.10.20 |
Jetzt bewerben: SPORTVEREIN ALS GASTGEBER FÜR GROSSE
#SPORTEHRENAMT – NRW-TOUR 2021 GESUCHT
Buntes Programm an 30 Standorten geplant - Je 1.000 Euro
Förderung winken Im Rahmen seiner erfolgreichen
Initiative #Sportehrenamt – sei dabei! will der Landessportbund
Nordrhein-Westfalen noch mehr Menschen konkret aus der Zielgruppe
50+ für ein Engagement in den NRW-Sportvereinen begeistern. Dabei
soll eine große Ehrenamtstour an 30 Standorten im kommenden Jahr
helfen.
Zur
Info
|
21.03.20 |
PROGRAMM 1.000 X 1.000 GESTARTET
Jetzt einen Förderantrag stellen
Das Land
NRW stellt auch in diesem Jahr zwei Millionen Euro zur Förderung des
gesellschaftlichen Engagements der Sportvereine zur Verfügung.
Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in den Bereichen
Kooperation zwischen Sportverein und Schule, Integration, Inklusion,
Sport der Älteren oder auch im Bereich Mädchen und Frauen im Sport.
Die Anträge können ab sofort direkt in unserem Förderportal
eingereicht werden. Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig,
da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.
Weitere
Informationen zu 1.000 x 1.000 und zum Förderportal |
14.05.19 |
DSGVO IM SPORTVEREIN
Ein journalistischer Reader
Fast ein
Jahr ist die Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
nun her. Wieso also ein weiterer Leitfaden? Surfen Sie vom
Inhaltsverzeichnis direkt in das Kapitel, welches für Sie relevant
ist. Lotsen Sie sich selbst durch den journalistisch aufbereiteten
gut verständlichen Reader zur DSGVO. Eine Rechtsberatung kann diese
Textsammlung nicht sein, vielmehr eine verständliche Sammlung von
„zu tun“ oder „lass es lieber“, die das Regelwerk mit sich bringt.
Nach der ersten Erfahrung mit der DSGVO können wir Ihnen zwei Dinge
mitgeben: Keine Panik. Aber tun Sie es!
DSGVO
im Sportverein - Ein journalistischer Reader  |
10.04.19 |
ZENTRALE VEREINSMANAGEMENT-ANGEBOTE 2019
Einen Verein aus dem Bauch heraus führen, nur mit gesundem
Menschenverstand? Das ist 2019 nicht mehr möglich. Zu komplex sind
die Anforderungen an das Fachwissen, aber auch an die eigene
Führungskompetenz.
Wie die
Führungskräfte eines Vereins auf aktuelle Themen und die täglichen
Herausforderungen reagieren können, vermitteln unsere Qualifizierungsangebote.
Hier werden nicht nur Grundlagenwissen zu speziellen Themenbereichen des
Vereinsmanagements vermittelt. Handlungskompetenzen und Persönlichkeitsmerkmale
der Teilnehmenden werden gestärkt und in Vereinssituationen angewendet. Die
Vereinsmitarbeiter/-innen können untereinander von Erfahrungen anderer
profitieren und ein wertvolles Netzwerk aufbauen.
Alle
Qualifizierungsangebote sowie weitere aktuelle Informationen zum
Vereinsmanagement erhaltet Ihr mit der Broschüre Vereinsmanagement 2019 in der
Anlage.
Broschüre Vereinsmanagement 2019  |
26.01.19 |
BESTANDSERHEBUNG 2019 NOCH BIS FEBRUAR OFFEN
Noch bis zum 28. Februar 2019 können
Vereine ihre Bestandserhebung online beim Landessportbund NRW
melden. Schon gewusst? Viele Vereine greifen bereits auf eine
Verwaltungssoftware zurück, mit der die Angaben ganz einfach in die
Bestandserhebung importiert werden. Welche Programme über die
entsprechende Schnittstelle verfügen, haben wir auf unserer Webseite
zusammengestellt.
Alle
Informationen zur Bestandserhebung 2019 |
07.01.19 |
FÜHRUNGSOFFENSIVE – FRAUEN FÜR DEN
SPORT
Einladung zum WS „Stress- und Zeitmanagement“ am 17.01.2019 in Duisburg
Zur
Info
|
16.11.18 |
WEIHNACHTSFEIERN IM SPORTVEREIN
Alle Jahre wieder: Weihnachtsfeiern gehören
traditionell zu den beliebtesten Festen in einem Sportverein. Sie
bringen Jung und Alt zusammen und bieten nicht nur die Gelegenheit,
das Vereinsjahr in geselliger Atmosphäre ausklingen zu lassen,
sondern auch langjährige Mitglieder mit einem Geschenk zu ehren oder
das Engagement der ehrenamtlich Tätigen und die Arbeit
hauptberuflicher Mitarbeiter/-innen mit einer Aufmerksamkeit zu
würdigen. Wir haben einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, die
für die Gestaltung Ihrer Weihnachtsfeier hilfreich sein können.
30 kleine Tipps und Ideen für die Weihnachtsfeier im Verein
Abkommen des DOSB zu Musiknutzung und GEMA-Gebühren
Weihnachtsgrüße: Sprüche und Beispiele 
Alternative zur klassischen Weihnachtsfeier
Aufmerksamkeiten, kleine Geschenke und Gemeinnützigkeitsrecht
Versicherungsschutz für Helfer/-innen bei Vereinsfesten
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18.10.18 |
BILDRECHTE BEI WETTKÄMPFEN
Wann muss für Personenfotos eine Einverständniserklärung
eingeholt werden und welche Ausnahmen gibt es? Wie ist es mit Fotos
von Wettkämpfen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen im Sport?
Solche Fragen beschäftigen immer wieder jeden Verein. Den
rechtlichen Rahmen zur ihrer Beantwortung liefert zwar das
Kunsturhebergesetz, doch hat auch hier die DSGVO für Verunsicherung
gesorgt. Der Schwimmverband NRW und seine Schwimmjugend haben
deshalb vor dem Hintergrund des neuen Datenschutzrechts die
wichtigsten Regelungen zu Bildrechten verständlich zusammengefasst.
Das zum Download bereitgestellte Merkblatt enthält auch Muster für
Einverständniserklärungen und gilt sinngemäß für Vereine aller
Sportarten.
Merkblatt
zu "Bildrechten im Schwimmverein und auf Wettkämpfen" hier
herunterladen |
25.09.18 |
SGVO: FRAGEN UND ANTWORTEN FÜR SPORTVEREINE
Die Datenschutzgrundverordung (DSGVO) beschäftigt weiterhin die
Vereine in NRW. Unsere Vereinsberatungs-Experten bei VIBSS haben
eine FAQ-Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Darin
werden Fragen zu Bildrechten, zur Datenweitergabe von
Wettkampfergebnissen, zur Satzung, zum Einsatz von WhatsApp u.v.m.
beantwortet.
FAQ-Liste
zur DSGVO |
18.04.18 |
ÄNDERUNGEN IM EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZRECHT
Das europäische Datenschutzrecht wird vereinheitlicht: Die
Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das
neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige
nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für
Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder
ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch
Vereine betroffen.
Neben den
ausreichenden Informationen sind auch verschiedene Musterschreiben
zu finden.
Weitere
Informationen beim LSB NRW |
27.03.18 |
STEUERERKLÄRUNG FÜR EHRENAMTLICH TÄTIGE
Wer als Übungsleiter/-in oder in einer anderen Funktion
ehrenamtlich tätig ist und dafür eine pauschale
Aufwandsentschädigung erhält, muss seine Steuererklärung seit dem
01.01.2018 mit einer digitalen Authentifizierung elektronisch an das
Finanzamt übermitteln. Zwar bleiben wie bisher für ehrenamtlich
Tätige über den sog. Ehrenamtsfreibetrag 720 € und für
Übungsleiter/-innen über den sog. Übungsleiterfreibetrag 2.400 € im
Jahr steuerfrei. Dennoch ist es jetzt verpflichtend, an dem
authentifizierten Verfahren teilzunehmen. Da für die digitale
Authentifizierung zuvor eine Registrierung bei der Finanzverwaltung
unter www.elster.de erforderlich ist, kann dieses einige Tage
dauern. Daher empfiehlt es sich, nicht zu lange damit zu warten.
Weitere
Informationen beim LSB NRW |