Planungen Sportbetrieb 2021
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16.04.2021 |
Entgegen der Annahme, dass uns bis Mitte April Informationen zur Verfügung
stehen, wann und in welchem Umfang es im Sportbereich zu Lockerungen/Öffnungen
kommt, die es uns ermöglichen, endlich wieder Wettkampfsport zu betreiben, ist
die Lage weiterhin ungewiss.
Der Sportausschuss BPV NRW hat dazu gestern
in seiner virtuellen Sportausschuss-Sitzung beschlossen, weiterhin immer noch
mögliche Terminierungen und alternative Austragungsformate bereit zu halten, die
es ermöglichen, auf positive Entwicklungen reagieren zu können.
Auch wenn
die immer enger werdende Terminlage und „Einzelbegegnungen“ den Vereinen und
Mannschaften große Flexibilität abverlangen, möchten wir doch der großen
Mehrheit der Spieler*innen weiterhin die Möglichkeit zum Wettkampfsport in 2021
erhalten.
Ligaspielbetrieb
Diese Info ist als Ergänzung/Weiterentwicklung der
bisherigen Veröffentlichung vom
26.03.2021
zu verstehen.
Der für den 25. April geplante 1. Ligaspieltag wird nicht in der bekannten
Form stattfinden.
Gestrichen sind außerdem folgende Varianten:
Ehemals Plan A
Die Begegnungen des 1. Spieltages werden als Einzelbegegnungen bis zum
29.05.2021 ausgetragen. Der 2. Spieltag kann am 30.05. als Großspieltag
stattfinden.
Ehemals Plan B
1. Spieltag am 30.05.2021 als Großspieltag, 2. Spieltag am 27.06.2022
Die
verbleibenden möglichen Varianten:
Plan A Die Begegnungen des 1. Spieltages
werden als Einzelbegegnungen bis zum 26.06.2021 ausgetragen. Der 2. Spieltag
kann am 27.06. als Großspieltag stattfinden.
Plan B Einzelbegegnungen 1. Spieltag bis ca.
Mitte Juni, Einzelbegegnungen 2. Spieltag bis 04.09.
Weitere
1. Spieltag am 27.06., 2. bis 4. Spieltag im September/Oktober oder alle
Spieltage im September/Oktober
Für zusätzliche Spieltage im Herbst bieten
sich folgende Termine an:
Für zusätzliche Spieltage im Herbst bieten
sich folgende Termine an:
Samstag |
04.09.2021 |
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Sonntag |
05.09.2021 |
(regulär 3. Spieltag) |
Samstag |
11.09.2021 |
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Samstag |
02.10.2021 |
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Samstag |
09.10.2021 |
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Sonntag |
10.10.2021 |
(regulär 4. Spieltag) |
Die Einzelheiten zum Thema „Einzelbegegnungen“ findet ihr noch einmal am
Ende des Dokuments.
Meisterschaften
Deutsche Meisterschaften ALLE DMs werden
2021 mit 64 Teams stattfinden, wobei allerdings die DM Tête-à-têtes bereits auf
unbestimmte Zeit verschoben wurde.
Jeweils 6 Wochen vor dem DM-Termin
wird vom DPV bekanntgegeben, ob die jeweilige DM stattfindet. Die
neue Verteilung der Startplätze je Landesverband wird in Kürze vom DPV und den
LV beschlossen und veröffentlicht.
Für NRW gilt: Wer sich im Jahr 2019
ein persönliches Setzrecht (durch Erreichen der dritten KO-Runde auf einer DM)
erspielt hat, kann dieses Setzrecht auch in 2021 in Anspruch nehmen.
Bei
Absage einer DM wird es auch keine QT und LM in NRW geben.
Sollte der DPV
die weiteren DM jedoch durchführen wollen, gelten bei uns folgende Szenarien:
- 1. Offene QT und LM mit 64 Teams (also wie immer)
- 2. Vier QT, eines in jedem Bezirk, limitiert auf 32
Teilnehmer (Zulassung nach NRW-Ranglistenplatzierung)
- 3. Keine QT, LM mit 32 Teilnehmern, 8 Teilnehmer je
Bezirk (Zulassung nach NRW-Ranglistenplatzierung)
- 4. Keine QT, keine LM, Nominierung der DM Teilnehmer
durch Landescoach und Sportausschuss. Es werden nur reine NRW-Teams
nominiert.
In den Fällen 2 - 4 werden
keine Ranglistenpunkte vergeben.
Je nach Lage gelten diese Szenarien
auch für die anderen DM.
BPV NRW Cup
Dazu gibt es eine eigene
Veröffentlichung zur Vorgehensweise
Anhang
Einzelbegegnungen im Ligaspielbetrieb
Hier einige Besonderheiten, die bei Bedarf noch in einer Richtlinie detailliert
beschrieben würden:
Heimrecht Die Ligaspielpläne wurden so
überarbeitet, dass nicht immer automatisch die niedrigere Startnummer links
steht. Somit hat nun die linksstehende Mannschaft bei Einzelbegegnungen das
Heimrecht für die Begegnung. Das heißt, sie bestimmt den Austragungsort, der bei
fehlenden eigenen Möglichkeiten auch ein fremder Platz oder, in Absprache mit
dem Gegner, auch dessen Platz sein kann. Die dann geltenden Hygienebestimmungen
sind unbedingt einzuhalten.
Terminabsprache Wie aus dem Pokal bekannt
macht der Gastgeber dem Gegner Terminvorschläge. Vorgeschlagen werden müssen
vier Termine, von denen mindestens zwei auf ein Wochenende fallen müssen und von
denen höchsten zwei in Schulferien fallen dürfen. Sollten Qualifikationen,
Landesmeisterschaften und Deutsche Meisterschaften ausgetragen werden, dürfen
diese Termine nur mit Einverständnis beider Mannschaften genutzt werden. Es kann
sich durchaus ergeben, dass eine Mannschaft zwei Begegnungen an einem Tag
spielt.
Der Sportausschuss gibt jeweils Termine vor, bis wann alle
Begegnungen geplant sein müssen.
Die Meldung der Terminabsprachen erfolgt
durch die jeweiligen Gastgeber an eine noch zu erstellende E-Mail-Adresse des
BPV NRW. Auf der Homepage werden die Termine für eine größtmögliche Transparenz
dann veröffentlicht.
Ergebnismeldung Die gastgebende Mannschaft
druckt vor der Begegnung die zu diesem Spieltag gehörenden Formulare
(Mannschaftsformular und Ergebnisformular) aus und sorgt am Spieltag dafür, dass
diese vollständig ausgefüllt werden.
So zügig wie möglich übersendet der
Gastgeber die Formulare an den zuständigen Ligakoordinator, der zeitnah das
Ergebnis erfasst und am Ende des Spieltags-Zeitraums die Spielberechtigungen
prüft und ggfs. Höherspieler einträgt.
Definition eines Spieltags In den meisten
Ligen werden am 1. Spieltag zwei Begegnungen pro Mannschaft gespielt. Dies ist
insbesondere in Sachen „Höherspielen“ von Bedeutung. Um hier nicht völlig neue
Regelungen zum Höherspielen entwickeln zu müssen, wird der
Sportausschuss einen Zeitraum „von – bis“ angeben, in dem die zwei Begegnungen
des 1. Spieltags absolviert werden müssen.
Das bedeutet dann
gleichzeitig gemäß SpO § 32 (1) „Es ist jedoch verboten, dass
Spieler an einem Wochenende für zwei Mannschaften spielen“, dass
innerhalb dieses Zeitraums kein Spieler/keine Spielerin in
zwei verschiedenen Mannschaften antreten darf. Die Kontrolle ist sehr
aufwändig, wird aber trotzdem mindestens stichprobenartig erfolgen. Umso mehr
ist hier die Eigenverantwortung der Mannschaften gefragt. Bei Nichtbeachtung
gelten die Regelungen zum Einsatz eines „nichtspielberechtigten Spielers“.
Hingegen entfällt die Regelung aus § 28 (3) SpO: „…allerdings
dürfen bei einem Spieltag höchstens zehn Spieler eingesetzt werden.“
Hier gilt diese Obergrenze nun für eine Begegnung, da die Kontrolle zu aufwändig
wäre und es vorkommen kann, dass bei einer großen Mannschaft, die eine Begegnung
sonntags und eine andere z.B. mittwochs macht, tatsächlich völlig
unterschiedliche Spieler auflaufen müssen.
Analog würde der
2. Spieltag in einem weiteren, noch festzulegenden
Zeitraum „von – bis“ dauern. Die meisten Mannschaften müssten in diesem Zeitraum
die drei Begegnungen des eigentlichen 2. Spieltags durchführen.
Jeweils
nach Ablauf des Zeitraums erstellen die Ligakoordinatoren wie gehabt ihre Liste
der Höherspieler und tragen Sie über ihren Online-Zugang in die entsprechenden
Tabellen ein.
Für den Sportausschuss Bernd Lubitz
Vizepräsident
Sport BPV NRW
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